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   OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03   

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OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03 (https://dejure.org/2004,14962)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2004 - 1 Ws 165/03 (https://dejure.org/2004,14962)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 (https://dejure.org/2004,14962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Vollzugsplanes wegen Rechtsfehlern im Aufstellungsverfahren durch zeitgleiche Erstellung zweier Fortschreibungen; Mindestanforderungen an den Inhalt des Vollzugsplanes betreffend dessen Fortschreibung zur Durchführung einer Sozialtherapie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 555
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 15.02.1990 - 1 Vollz (Ws) 13/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Zwar teilt der Senat die Ansicht der Strafvollstreckungskammer, dass ein Vollzugsplan als Orientierungsrahmen für die künftige Vollzugsgestaltung grundsätzlich nur insoweit der Anfechtung unterliegt, als dieser belastende Einzelfallregelungen - wie hier etwa die Versagung von Lockerungen - enthält (OLG Koblenz ZfStrVo 1990, 373; OLG Frankfurt NStE Nr. 7 zu § 11 StVollzG; Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 9. Auflage 2002, § 7 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03

    Beschwerdeverfahren gegen eine Ablehnung der Strafrestaussetzung: Abklärung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen (zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f. = StraFo 2004, 70 f. = NStZ-RR 2004, 61 f.) , dass das gerade bei einem gefährlichen Gewalttäter auch für die Anstalt Geltung beanspruchende Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung eine nähere Prüfung der in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten jedenfalls dann gebietet, wenn abzusehen ist, dass sich der ursprüngliche seitens der Anstalt ins Auge gefasste Behandlungsansatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht verwirklichen lassen wird.
  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein solcher Plan den Mindestanforderungen einer Planerstellung, etwa wegen Rechtsfehler im Aufstellungsverfahren, nicht genügt (BVerfG NStZ 1993, 301; OLG Celle NStZ 1999, 444; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 2; AK-StVollzG/Förster, 4. Aufl. 2000, § 7 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Das Vollzugsziel und der teils auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Durchführung einer Behandlung (Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422) verpflichtet die Anstalt daher, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und das Ergebnis ihrer Abwägungen (und in groben Zügen auch die Gründe) in den Vollzugsplan aufzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 12.01.1983 - 3 Ws 857/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Der Gefangene hat zwar im Rahmen des Vollzugsplanes keinen Anspruch auf Aufnahme einer bestimmten Behandlungsmaßnahme in die Planung, er hat jedoch ein Recht auf fehlerfreien Ermessensgebrauch (OLG Frankfurt NStZ 1983, 381; KG ZfStrVo 1984, 370 ff.; OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 308 ff.; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 1,3).
  • OLG Celle, 23.10.1984 - 3 Ws 372/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Aus diesem Grund hat auch die in § 7 Abs. 3 Satz 2 StVollzG zur Aufnahme in den Vollzugsplan vorgesehene Fristbestimmung zur weiteren Planfortschreibung besonderes Gewicht, weshalb deren Fehlen einen erheblichen Mangel darstellt (OLG Celle ZfStrVo 1985, 244).
  • KG, 29.03.1984 - 5 Ws 492/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Der Gefangene hat zwar im Rahmen des Vollzugsplanes keinen Anspruch auf Aufnahme einer bestimmten Behandlungsmaßnahme in die Planung, er hat jedoch ein Recht auf fehlerfreien Ermessensgebrauch (OLG Frankfurt NStZ 1983, 381; KG ZfStrVo 1984, 370 ff.; OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 308 ff.; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 1,3).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Das Vollzugsziel und der teils auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Durchführung einer Behandlung (Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422) verpflichtet die Anstalt daher, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und das Ergebnis ihrer Abwägungen (und in groben Zügen auch die Gründe) in den Vollzugsplan aufzunehmen.
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
    Das Vollzugsziel und der teils auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Durchführung einer Behandlung (Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422) verpflichtet die Anstalt daher, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und das Ergebnis ihrer Abwägungen (und in groben Zügen auch die Gründe) in den Vollzugsplan aufzunehmen.
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Eine Vollzugsplanung, die die diesbezüglichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, genügt auch den grundrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, StV 2004, S. 555 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 7 Rn. 1).

    Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, a.a.O., S. 620; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004, - 1 WS 165/03 -, a.a.O., S. 556).

    Hierzu sind wenigstens in groben Zügen die tragenden Gründe darzustellen, welche die Anstalt zur Befürwortung oder zur Verwerfung bestimmter Maßnahmen veranlasst haben (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, a.a.O.; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 3; Feest/Joester, a.a.O., § 7 Rn. 9; zurückhaltender Arloth/Lückemann, a.a.O., § 7 Rn. 7).

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Das gilt grundsätzlich auch für die gemäß § 159 StVollzG erstellten Fortschreibungen (vgl. BVerfGK 9, 231 = StraFO 2006, 512; BVerfG NJW 1993, 3188, 3189; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 246, 247; Senat StraFo 2006, 171 = ZfStrVO 2006, 307; Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 5 Ws 437/06 Vollz - 15. September 2000 - 5 Ws 584/00 Vollz -, teilweise veröffentlicht in NStZ 2001, 410 bei Matzke - und vom 7. Juli 1998 - 5 Ws 380/98 Vollz -).

    Überdies ist es den Gerichten in diesen Fällen nicht möglich zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2005, 246).

  • KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05

    Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans

    Überdies ist es den Gerichten in diesen Fällen nicht möglich zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 246).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

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  • OLG Zweibrücken, 17.04.2019 - 1 Ws 266/18

    Strafvollzugssache: Anforderungen an die Darstellungen in den Fortschreibungen

    Dies setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (BVerfG, Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03, juris Rn. 14; OLG Koblenz, a.a.O. Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • OLG Celle, 30.08.2022 - 3 Ws 383/22

    Gleiche Anforderungen an Inhalt von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer wie

    Dies bleibt vielmehr der Anstalt vorbehalten, die je nach Vollzugsdauer und Umständen des Einzelfalles die Überprüfungsfrist festzulegen hat (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 04935).
  • KG, 13.08.2007 - 2 Ws 401/07
    b) Obergerichtlich ist geklärt, daß der Gefangene einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung über die in einer Vollzugsplanfortschreibung getroffenen Feststellungen zur Eignung für Vollzugslockerungen hat, und zwar auch dann, wenn er gegenüber der Vollzugsanstalt noch keinen Antrag auf Gewährung einer konkreten Lockerung gestellt hatte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 - juris, StraFO 2006, 429; BVerfG NJW 1993, 3188; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 246) und welche inhaltlichen Anforderungen an den Vollzugsplan und seine Fortschreibungen gestellt werden (vgl. BVerfG StraFO 2006, 512; OLG Karlsruhe aaO; Senat, Beschluß vom 15. September 2000, teilweise veröffentlicht in NStZ 2001, 410 bei Matzke).
  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

    Die Vollzugsbehörde darf es in diesen Fällen nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder bei dem abstrakten Hinweis auf eine Flucht- und Missbrauchsgefahr im Sinne des hier maßgeblichen § 12 Abs. 1 StVollzG NRW bzw. § 53 Abs. 1 S. 1 StVollzG NRW bewenden lassen; sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 05.08.2010 - 2 BvR 729/08; BVerfG, Beschluss vom 12.11.1997 - 2 BvR 615/97; KG, Beschluss vom 22.08.2011 - 2 Ws 258/11 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 Ws 64/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2004 - 1 Ws 165/03).
  • LG Detmold, 14.07.2016 - 20 StVK 72/16

    Vollzugsplanfortschreibung

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil es sich bei dem Vollzugsplan nicht um eine bloße unverbindliche Absichtserklärung der Vollzugsbehörde handelt, sondern dieser für den Gefangenen die richtungsweisenden Grundentscheidungen bezüglich seines individuellen Vollzugskonzeptes darstellt und einem Vollzugsplan daher erhebliche Bedeutung für den Gefangenen zukommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2004 -1 Ws 165/03 ).
  • LG Bielefeld, 27.12.2012 - 101 StVK 3270/12

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Fortschreibungsfrist im Vollzugsplan auf ca.

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