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   OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08, 1 Ws 166/08   

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https://dejure.org/2008,29645
OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08, 1 Ws 166/08 (https://dejure.org/2008,29645)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.05.2008 - 1 Ws 165/08, 1 Ws 166/08 (https://dejure.org/2008,29645)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 1 Ws 165/08, 1 Ws 166/08 (https://dejure.org/2008,29645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 203
  • NStZ-RR 2009, 114 (Ls.)
  • StV 2009, 576
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08
    Einen Rechtsanspruch auf Beiordnung des gewünschten Verteidigers hat ein Beschuldigte indes nicht ( BVerfG NStZ 2006, 460, 461 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06] ; BVerfGE 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08
    (Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2008, 2 BvR 1146/08 , nicht zur Entscheidung angenommen.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08
    Einen Rechtsanspruch auf Beiordnung des gewünschten Verteidigers hat ein Beschuldigte indes nicht ( BVerfG NStZ 2006, 460, 461 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06] ; BVerfGE 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens fordert nur, die Wünsche eines Angeklagten auf Beiordnung eines Verteidigers - soweit möglich - zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 237, 256 [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83] ).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08
    Bei der konkreten Fallgestaltung ist die von dem Kammervorsitzenden bereits mit Schreiben vom 27.03.2008 angekündigte Verfahrensweise auf Grundlage des Beschlussesdes OLG Hamm vom 04.05.2006 ( NJW 2006, 2788, 2790, 2791) nicht zu beanstanden.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Für sie ist gemäß § 73 a StGB Wertersatz zu leisten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2008 - 1 Ws 166/08; Huber, Rpfleger 2002, 285, 288; Schmid/Winter, NStZ 2002, 8, 9).

    Die Arrestanordnung gebietet - auch von Verfassungs wegen - eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der im Ermittlungsverfahren auf der Grundlage eines bloßen Tatverdachts betroffenen Eigentumsposition des Betroffenen mit dem Sicherungsinteresse des Staates bzw. - im Fall der Rückgewinnungshilfe - mit dem Rückerlangungsinteresse der Gläubiger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 2 BvR 820/06, StV 2006, 449 -451; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, StV 2004, 409 -411; Senatsbeschluss vom 15. September 2008 - 1 Ws 166/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07, wistra 2007, 276 -279).

  • OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21

    Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten

    (2) Einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf äußerlich entgegen stehen können etwa eine längerfristige Erkrankung des Verteidigers (OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2020, Az.: III-4 Ws 59/20, juris), aber auch dessen Verhinderung an der Teilnahme an einem erheblichen Teil der (anberaumten oder anvisierten) Hauptverhandlungstermine, wobei das Interesse eines Angeklagten auf Beibehaltung des bisherigen Pflichtverteidigers gegenüber dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot insbesondere im Hinblick auf Mitangeklagte zurückgetreten kann oder muss, sodass eine Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten Pflichtverteidigers im Einzelfall sogar geboten sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2006, 460 f.; HansOLG, Beschluss vom 29. Juni 2006, Az.: 3 Ws 100/06, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, Az.: 2 Ws 175/08, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Mai 2008, Az.: 1 Ws 165/08, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014, Az.: 2 Ws 614/14, juris; OLG Stuttgart NStZ 2016, 436).
  • OLG Jena, 07.05.2009 - 1 Ws 158/09

    Auswahlermessen bei der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers zur

    Gerade das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot kann es gebieten, ausnahmsweise die Beiordnung eines bestimmten Verteidigers abzulehnen (vgl. Beschluss des Senats vom 09.05.2008, Az.: 1 Ws 165-166/08, bei juris).
  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in

    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10

    Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten

    Die Arrestanordnung gebietet - auch von Verfassungs wegen - eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der auch nach Anklageerhebung auf der Grundlage eines bloßen Tatverdachts betroffenen Eigentumsposition des Betroffenen mit dem Sicherungsinteresse des Staates bzw. - wie hier - im Fall der Rückgewinnungshilfe mit dem Rückerlangungsinteresse des Gläubigers (vgl. BverfG, Beschluss vom 29.05.2006 -2 BvR 820/06-, StV 2006, 449 ff.; BverfG, Beschluss vom 14.06.2004 -2 BvR 1136/03-, StV 2004, 409 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 -2 Ws 41/07-, wistra 2007, 276 ff.; Senatsbeschlüsse vom 15.09.2008 -1 Ws 166/08- und vom 29.07.2009 -1 Ws 118/09-) Dabei sind die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der mit dem Arrest verbundene Aufwand abzuwägen (vgl. BverfG, Beschluss vom 07.06.2005 -2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2007 -3 Ws 308/07-, NJW 2008, 162 ff.), wobei mit zunehmender Dauer der Arrestanordnung sowie mit der Höhe der Arrestsumme die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme steigen.
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