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   OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16   

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OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16 (https://dejure.org/2016,19868)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2016 - 1 Ws 166/16 (https://dejure.org/2016,19868)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2016 - 1 Ws 166/16 (https://dejure.org/2016,19868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf Besuch des Ehegatten in den einstweiligen Unterbringung trotz möglicher Verdunkelungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Besuchsrecht des Ehegatten bei einstweiliger Unterbringung und Verdunkelungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 15, 82 (295); 34, 384 (395); 35, 5 (9); 42, 95 (100); BVerfG StV 1993, 592; StV 1997, 257).

    Allein der Umstand aber, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 StPO nicht aus, um dem Beschuldigten derartige Beschränkungen aufzuerlegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592).

  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Denn die Ehefrau hat eine Aussage vor einem Richter getätigt, in der sie den Beschuldigten entsprechend der erhobenen Tatvorwürfe belastet und die selbst für den Fall, dass die Ehefrau sich nunmehr auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO berufen sollte, durch Vernehmung des die Aussage aufnehmenden Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. BGH, NJW 1996, 1501 (1503), NStZ 2012, 521; st. Rspr.).
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ws 127/12

    Uneingeschränkte Übertragung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Anders als auf dem Gebiet des Untersuchungshaftvollzuges (vgl. OLG Celle, StV 2012, 417; StV 2010, 194) ist das NJVollzG mangels insoweit vorhandener Gesetzgebungskompetenz des Landes für Maßnahmen im Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht anwendbar.
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 15, 82 (295); 34, 384 (395); 35, 5 (9); 42, 95 (100); BVerfG StV 1993, 592; StV 1997, 257).
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Freiheitsentziehungszwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Okt. 2015, 3 Ws 231/15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Ws 231/15

    Besuchserlaubnis für ebenfalls inhaftierten Ehepartner

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Freiheitsentziehungszwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Okt. 2015, 3 Ws 231/15, juris).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Vollzug freiheitsentziehender Anordnungen besondere Bedeutung zu, woraus folgt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 95 (100); OLG Bremen, StV 1998, 33; OLG Düsseldorf, NSDZ 1989, 549; OLG Frankfurt am Main, MDR 1979, 1043, KG, StV 1992, 477).
  • OLG Bremen, 01.07.1997 - Ws 88/97
    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Vollzug freiheitsentziehender Anordnungen besondere Bedeutung zu, woraus folgt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 95 (100); OLG Bremen, StV 1998, 33; OLG Düsseldorf, NSDZ 1989, 549; OLG Frankfurt am Main, MDR 1979, 1043, KG, StV 1992, 477).
  • OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Anders als auf dem Gebiet des Untersuchungshaftvollzuges (vgl. OLG Celle, StV 2012, 417; StV 2010, 194) ist das NJVollzG mangels insoweit vorhandener Gesetzgebungskompetenz des Landes für Maßnahmen im Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht anwendbar.
  • KG, 13.07.1992 - 3 Ws 181/92

    Untersuchungshaft; Angeklagter; Gefangener; Häftling; Briefe; Briefverkehr;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16
    Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Vollzug freiheitsentziehender Anordnungen besondere Bedeutung zu, woraus folgt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 95 (100); OLG Bremen, StV 1998, 33; OLG Düsseldorf, NSDZ 1989, 549; OLG Frankfurt am Main, MDR 1979, 1043, KG, StV 1992, 477).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

  • OLG Koblenz, 29.09.2016 - 2 Ws 428/16

    Untersuchungshaft: Ablehnung einer Besuchserlaubnis von Familienangehörigen

    Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Freiheitsentziehungszwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (vgl. OLG Celle, 1 Ws 166/16 v. 06.04.2016 - NdsRpfl 2016, 314 ).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.11.2016 - 1 Ws 166/16 und 1 Ws 167/16 (2 Ws 160/16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77735
OLG Bremen, 21.11.2016 - 1 Ws 166/16 und 1 Ws 167/16 (2 Ws 160/16) (https://dejure.org/2016,77735)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2016 - 1 Ws 166/16 und 1 Ws 167/16 (2 Ws 160/16) (https://dejure.org/2016,77735)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2016 - 1 Ws 166/16 und 1 Ws 167/16 (2 Ws 160/16) (https://dejure.org/2016,77735)
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