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   OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14   

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https://dejure.org/2014,20686
OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14 (https://dejure.org/2014,20686)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.07.2014 - 1 Ws 170/14 (https://dejure.org/2014,20686)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 1 Ws 170/14 (https://dejure.org/2014,20686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch beauftragten Richter

  • rechtsportal.de

    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch den beauftragten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die mündliche Anhörung bei der Fortdauerentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung von Sicherungsverwahrtem nur durch Vorsitzenden ist rechtens

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung von Sicherungsverwahrtem nur durch Vorsitzenden ist rechtens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13

    Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Die Vollstreckungsgerichte haben davon auszugehen, dass ein Verurteilter die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat; sie müssen auf dieser Grundlage ihre Prognose treffen (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris).

    Denn behandlungsorientierte Gespräche sind auch ohne Schuldeingeständnis möglich (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn.7).

    Etwaige Zweifel, die sich daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer solche behandlungsorientierten Gespräche ebenso wie die Exploration durch den Sachverständigen K (vgl. VH IV Bl. 1303) abgelehnt hat, gehen aber zu seien Lasten (vgl. KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn.8).

  • OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Es kommt bei der gebotenen Prognoseentscheidung maßgeblich darauf an, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Braunschweig, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 25; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; Münchner Kommentar/Veh, StGB, § 67d Rn. 20).

    Wie der Senat bereits in dem von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluss vom 17. Dezember 2013 (1 Ws 279/13, juris, Rn. 44 ff.) dargelegt hat, steht den Untergebrachten jeweils ein eigenes, ca. 23 m 2 großes Appartement zur Verfügung, das aus einem Wohn- und Schlafteil sowie einer eigenen mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestatteten Nasszelle besteht.

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Die mündliche Anhörung durch einen beauftragten Richter begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts nach Lage des Falles nur geringe Bedeutung zukommt und dieser den übrigen Kammermitgliedern durch den beauftragten Richter vermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 13.09.1978, StB 187/78, juris, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2009, 3 Ws 868/09, juris, Rn. 3; Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Es kommt bei der gebotenen Prognoseentscheidung maßgeblich darauf an, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Braunschweig, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 25; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; Münchner Kommentar/Veh, StGB, § 67d Rn. 20).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1992, 2947, 2954) und hier einschlägig, weil der Beschwerdeführer - wie sich aus der Stellungnahme der JVA Rosdorf (VH IV Bl. 1292) ergibt - trotz regelmäßiger Ansprache für Behandlungsangebote schlechterdings nicht zu motivieren ist und erhebliche neue Erkenntnisse durch die Anhörung somit nicht zu erwarten waren.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Auch die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 <BVerfGE 109, 133, 166> sowie Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08; juris) aufgestellten Grundsätze zum Abstandsgebot (vgl. hierzu das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5.12.2012, BGBl. 2012 I. S. 2425 ff - jetzt § 66c StGB) sind in genügender Weise umgesetzt worden.
  • OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Die Vollstreckungsgerichte haben davon auszugehen, dass ein Verurteilter die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat; sie müssen auf dieser Grundlage ihre Prognose treffen (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Es kommt bei der gebotenen Prognoseentscheidung maßgeblich darauf an, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Braunschweig, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 25; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; Münchner Kommentar/Veh, StGB, § 67d Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Die mündliche Anhörung durch einen beauftragten Richter begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts nach Lage des Falles nur geringe Bedeutung zukommt und dieser den übrigen Kammermitgliedern durch den beauftragten Richter vermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 13.09.1978, StB 187/78, juris, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2009, 3 Ws 868/09, juris, Rn. 3; Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 30 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über die bis 30. Januar 1998 zwingend geltende Vollstreckungshöchstfrist von 10 Jahren (§ 67 d Abs. 1 S. 1 StGB a. F., geändert durch Art. 1 Nr. 4 und Art. 8 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998) nur unter den Voraussetzungen des Art. 316 f Abs. 2 S. 2 EGStGB zulässig ist (hierzu: OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2013, 3 Ws 136/13, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14

    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung;

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14

    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder

    a) Es ist höchstrichterlich geklärt und entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, juris, Rn. 8), dass § 454 Abs. 1 S. 3 StPO keine Anhörung des Verurteilten in der für die Entscheidung vorgesehenen Besetzung vorschreibt.
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