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   OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14 L   

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OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14 L (https://dejure.org/2015,39850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2015 - 1 Ws 172/14 L (https://dejure.org/2015,39850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L (https://dejure.org/2015,39850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Vollzugsplanfortschreibung; Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen beim Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe; Bedeutung des Rechtsbegriffs der Eignung in § 9 Abs. 1 JVollzGB III BW; Beurteilungsspielraum und Ermessen der Vollzugsanstalt

  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erledigung einer zur Überprüfung anhängigen Vollzugsplanung bei neuer Vollzugsplanfortschreibung; Beurteilungsspielraum der Vollzugsanstalt bei Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen; Eignung des Strafgefangenen für vollzugsöffnende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Vollzugsplanfortschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugsöffnende Maßnahmen - und der Beurteilungsspielraum der Justizvollzugsanstalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Januar 2016

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Die Vollzugsbehörde muss deshalb bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, dessen Entlassung gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nur noch von der positiven Kriminalprognose des Richters abhängt, beachten, dass sie den Gefangenen, soweit vertretbar, nicht nur auf eine Entlassung vorzubereiten, sondern ihm auch eine Bewährung zu ermöglichen hat, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch durch den Richterentscheid (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. auch BVerfGE 86, 288).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01

    Verschuldung; Gefangener; Fluchtgefahr; Mißbrauchsgefahr;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Gelangt die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Vollzugsbehörde auf einer unvollständigen Grundlage getroffen wurde, ist es ihr allerdings verwehrt, die einem Beurteilungsspielraum unterliegenden Bewertungen der Vollzugsbehörde mit eigenen Erwägungen zu bejahen, auf die die Vollzugsbehörde ihre Entscheidung nicht gestützt hat, auszuführen und zu ergänzen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O.).
  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Vollzugslockerungen können deshalb auch dazu dienen, die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG StV 1998, 432).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Insoweit lässt die allgemeine Formulierung in der Vollzugsplanfortschreibung "Vollzugsöffnende Maßnahmen können auf Grund der Verweigerungshaltung zur Teilnahme an der Diagnostik bislang und der noch unzureichend aufgearbeiteten Gewaltproblematik derzeit noch nicht in Aussicht gestellt werden" offen, auf welche mögliche vollzugsöffnende Maßnahme sich diese Bewertung beziehen soll, insbesondere bleibt unklar, ob und aus welchem Grund hiervon auch Ausführungen betroffen sein sollen (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 9 Abs. 1 JVollzGB III Baden-Württemberg ergibt, kann die Frage der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen nicht abstrakt beurteilt werden, sondern ist stets auf die jeweilige vollzugsöffnende Maßnahme bezogen zu bewerten (OLG Karlsruhe StV 2002, 34; dass. ZfStrVo 2004, 108).
  • BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zu einem Beratungsgespräch unmittelbar vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Insoweit ist nach Bewertung des Senats auch keine Erledigung eingetreten, da durch die nach dem 06.08.2012 ergangenen Vollzugsplanfortschreibungen dem Rechtschutzinteresse des Gefangenen nicht umfassend Rechnung getragen worden ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.2014, 2 Ws 374/13, bei juris, dort Rn. 9; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 16.03.2014, 2 BvR 2381/13, bei juris).
  • OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 Ws 374/13

    Strafvollzug: Erledigung des gegen die Fortschreibung des Vollzugsplans

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Insoweit ist nach Bewertung des Senats auch keine Erledigung eingetreten, da durch die nach dem 06.08.2012 ergangenen Vollzugsplanfortschreibungen dem Rechtschutzinteresse des Gefangenen nicht umfassend Rechnung getragen worden ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.2014, 2 Ws 374/13, bei juris, dort Rn. 9; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 16.03.2014, 2 BvR 2381/13, bei juris).
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 1 Ws 115/13

    Grundsätze zur Rechtfertigung der vorübergehenden Speicherung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    So muss die Strafvollstreckungskammer, wenn sie im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG die Versagung von Vollzugslockerungen zu überprüfen hat, zusätzlich der Frage nachgehen, ob die Vollzugsbehörde die Bedeutung solcher Vollzugslockerungen für den grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen und die daraus folgenden Beschränkungen beachtet hat, denen ihr Beurteilungsspielraum unterliegt (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 26.11.2013, 1 Ws 115/13, vom 10.03.2009, 1 Ws 292/08L, und vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14L).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04

    Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14
    Nur in diesem Fall steht der Vollzugsbehörde ein - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender - Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind und bei denen sich die gerichtliche Nachprüfung darauf beschränkt, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff der Eignung und des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Karlsruhe StV 2004, 555; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, E Rn. 142 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Nur in diesem Fall steht der Vollzugsbehörde ein - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender - Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind und bei denen sich die gerichtliche Nachprüfung darauf beschränkt, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff der Eignung und des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (Senat, Beschluss vom 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L, abgedruckt bei juris; OLG Karlsruhe StV 2004, 555; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, E Rn. 142 a.E.).

    So muss die Strafvollstreckungskammer, wenn sie im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG die Versagung von Vollzugslockerungen zu überprüfen hat, zusätzlich der Frage nachgehen, ob die Vollzugsbehörde die Bedeutung solcher Vollzugslockerungen für den grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen und die daraus folgenden Beschränkungen beachtet hat, denen ihr Beurteilungsspielraum unterliegt (Senat Beschlüsse vom 26.11.2013, 1 Ws 115/13; vom 10.03.2009, 1 Ws 292/08 L, abgedruckt bei juris; vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14 L; vom 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L, abgedruckt bei juris; und vom 26.01.2021, L 1 Ws 3/20).

  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - V 4 Ws 32/21

    Zulassung einer entfernt liegenden Beschäftigung einer Gefangenen als

    Die Reichweite der Begründungserfordernisse lässt sich hierbei nicht im Allgemeinen, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalls bestimmen (vgl. zum Ganzen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015, 1 Ws 172/14 - juris mwN).
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

    Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 f., 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 40 f., jeweils m. w. Nachw.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L -, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

    Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 f., 29. Februar 2012 a. a. O., juris Rdnr. 40 f., jeweils m. w. Nachw.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L -, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 a. a. O., juris Rdnr. 29).
  • OLG Naumburg, 09.02.2017 - 1 Ws (RB) 2/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

    Zwar führt die Fortschreibung eines Vollzugsplans nicht zur Erledigung eines gegen die vorausgegangene Fortschreibung gerichteten Rechtschutzbegehrens, wenn wie im vorliegenden Fall die angegriffenen Regelungen auch in der weiteren Fortschreibung unverändert geblieben sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2014, 2 Ws 374/13, Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L, Rn. 4; einschränkend Thüringer OLG, Beschl. v. 17.05.2016, 1 Ws 454/15, Rn. 7 ff; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 201 StVK 97/22

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Zulässigkeit einer im Vollzugsplan geforderten

    Hierbei ist nach der Formulierung im Gesetzestext " insbesondere " vor allem auf die Festigung der Persönlichkeit des Gefangenen abzustellen (vgl. zu § 9 BWJVollzGB III OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015 - 1 Ws 172/14 L, juris, dort Rn. 9).
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