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   OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73   

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https://dejure.org/1973,1541
OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73 (https://dejure.org/1973,1541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.1973 - 1 Ws 177/73 (https://dejure.org/1973,1541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 1973 - 1 Ws 177/73 (https://dejure.org/1973,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines unter Eigentumsvorbehalt erworbenen LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 709
  • MDR 1974, 154
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 420/18

    Einziehung von Tatmitteln (subjektive Voraussetzungen); Unterlassen der Erklärung

    Danach ist es erforderlich, dass der Dritte die Begehung der Tat, wie sie vom Angeklagten begangen wurde, in groben Umrissen hätte voraussehen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1973 - 1 Ws 177/73, NJW 1974, 709, 711; LK-Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 74a Rn. 10; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl. 2016, § 74a Rn. 10, 12).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    4 St 10/91">NStZ 1991, 496; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1973 - 1 Ws 177/73, NJW 1974, 709, 711 (zu § 40a StGB aF)).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum bandenmäßigen

    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist im Beschwerdeverfahren - anders als im Revisionsverfahren - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. dazu BGH NJW 1964, S. 2119; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 2963), nämlich dann, wenn ein so gravierender Verfahrensmangel vorliegt, dass von einer ordnungsgemäßen Justizgewährung nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 709, 712).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

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  • OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09

    Einziehung; Treuhand

    Aber auch die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht stehen - wie sich aus der oben genannten BGH-Rechtsprechung ergibt - der Anknüpfung an die rein formale Rechtsposition bei der strafrechtlichen Einziehung nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1974, 709).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Aber auch die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht stehen - wie sich aus der oben genannten BGH-Rechtsprechung ergibt - der Anknüpfung an die rein formale Rechtsposition bei der strafrechtlichen Einziehung nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1974, 709 [OLG Karlsruhe 19.10.1973 - 1 Ws 177/73] ).
  • LG Berlin, 28.10.2003 - 27 O 625/03

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Äußerungen; Verletzung des

    Im Äußerungsrecht ist dabei jedoch anerkannt, dass bei ehrrührigen Behauptungen den Äußernden unabhängig von der Beweislast eine erweiterte Darlegungslast trifft (BGH NJW 1974, 710 [OLG Karlsruhe 19.10.1973 - 1 Ws 177/73] ).
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