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   OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25713
OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18 (https://dejure.org/2018,25713)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.08.2018 - 1 Ws 179/18 (https://dejure.org/2018,25713)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. August 2018 - 1 Ws 179/18 (https://dejure.org/2018,25713)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei drohendem Bewährungswiderruf geboten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18
    Denn mit einer Entscheidung über die Strafaussetzung im anhängigen Verfahren wird zugleich eine wesentliche Vorentscheidung darüber getroffen, ob die früher zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu widerrufen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991 - 3 Ss 201/90, juris Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2018 - 1 Ws 179/18
    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13, juris Rn 10, 11 und 14 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Hamm, 11.02.2020 - 5 RVs 6/20

    Schwere der Tat; Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers; drohender

    Nach gefestigter Rechtsprechung, auch der des Senats, sind hierbei neben der Rechtsfolge für die verfahrensgegenständliche Tat auch sonstige schwerwiegende unmittelbare oder mittelbare Nachteile zu berücksichtigen, die der Angeklagte zu gewärtigen hat (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107; OLG Hamm VRS 100, 307; OLG Celle, Beschluss vom 30.05.2012, Az: 32 Ss 52/12 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2014, Az: 8 Ss 259/13 - juris; KG Berlin BeckRS 2016, 129697; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.08.2019, Az: 1 Ws 179/18 - juris).

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (OLG Hamm VRS 100, 307; OLG Celle, Beschluss vom 30.05.2012, Az: 32 Ss 52/12 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2014, Az: 8 Ss 259/13 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.08.2019, Az: 1 Ws 179/18 - juris).

  • LG Heilbronn, 21.01.2019 - 8 Qs 2/19

    Anspruch des sprachunkundigen Angeklagten auf Pflichtverteidigerbeiordnung

    Die hierzu ergangene, mittlerweile als verfestigt anzusehende höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt dies regelmäßig ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe an, die vorliegend nicht in Rede steht (statt vieler OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018 - 1 Ws 179/18 -, juris).
  • LG Münster, 21.08.2023 - 11 Qs 27/23

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe, drohender Widerruf

    Es reicht dabei aus, wenn die Strafen wegen der neuen und der früheren Tat in der Summe ein Jahr Freiheitsstrafe erreichen (OLG Zweibrücken BeckRS 2018, 19431; OLG Naumburg StV 2018, 143; OLG Nürnberg BeckRS 2014, 02172; LG Magdeburg BeckRS 2019, 5117).
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