Rechtsprechung
OLG Bamberg, 18.05.2018 - 1 Ws 183/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 20, § ... 21, § 51 Abs. 1, § 51 Abs. 3, § 51 Abs. 4, § 57 Abs. 1 Nr. 2, § 67 Abs. 4, § 67d Abs. 6 Satz 4, § 68f Abs. 1 Satz 1, § 68f Abs. 2, § 181b; StPO § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 454 Abs. 3 Satz 1; GVG § 121
Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von Führungsaufsicht nach auf Fehldiagnose beruhender Unterbringung gemäß § 67d VI 4 StGB - rewis.io
Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von Führungsaufsicht nach auf Fehldiagnose beruhender Unterbringung gemäß § 67d VI 4 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 1 S. 1
Eintritt der Führungsaufsicht bei Entlassung aus dem Strafvollzug wegen vollständiger Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und Erledigungserklärung einer Maßregelanordnung wegen Fehldiagnose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19
Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog. …
Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; KG Berlin…, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29;… Pollähne in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67 Rn. 19 a.E.; m.w.N. dezidiert a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18, BeckRS 2018, 1055 Rn. 8 ff.;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 67 Rn. 22), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ein bereits verbüßter Maßregelvollzug dann vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.Die in den vorgenannten Entscheidungen des KG Berlin und vom Oberlandesgericht Bamberg zur Begründung des Bestehens einer durch entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB zu schließenden Regelungslücke angestellten Erwägungen (…KG a.a.O., juris Rn. 31 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O, juris. Rn. 6, dort ausdrücklich in Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Hamburg a.a.O.;… Beschluss vom 20.12.2017 a.a.O., juris Rn. 32 ff.) hält auch der Senat für beachtlich.
a) Zwar kommt Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nach der in der Rechtsprechung herrschenden und vom Senat geteilten Auffassung in Fällen der Erledigung wegen anfänglicher Fehleinweisung nicht in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6, das zutreffend darauf hinweist, dass in den vorliegenden Fallgestaltungen die fehlerhafte Einweisung nicht zu einer zusätzlichen Grundrechtsbeeinträchtigung des fehlerhaft Untergebrachten in Gestalt der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB führen darf; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 26; siehe insoweit auch OLG Rostock…, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 28).
Entgegen der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Rostock (…Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 29) ergeben sich die Anordnungsvoraussetzungen der Führungsaufsicht jedoch aus § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18.07.2017 a.a.O., juris Rn. 26; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O., juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 37; siehe auch OLG Braunschweig…, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, BeckRS 2017, 108555 Rn. 26).
Im Anschluss an das OLG Bamberg (Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O., juris Rn. 10 a.E.) sieht auch der Senat nicht, dass hier eine andere Beurteilung als in sonstigen Fällen der Anrechnung geboten wäre.
Denn die Aufgabe der Führungsaufsicht, den Versuch zu unternehmen, zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilten Straftätern nach der Strafverbüßung eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheitsstrafe zu geben, aber auch zu überwachen, greift im Grundsatz auch hier (näher OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O, juris Rn. 10, m.w.N.).
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19
Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei …
Das Absehen von der Maßregel gemäß § 68f Abs. 2 StGB hat infolgedessen Ausnahmecharakter und setzt die durch konkrete Fakten begründete Erwartung voraus, dass der Verurteilte auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei hier strengere Anforderungen an die Annahme einer günstigen Prognose anzusetzen sind als im Rahmen der Beurteilung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 17.07.2009 - Ws 66/09, juris Rn. 11, StV 2010, 581; Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 8, OLGSt StGB § 68f Nr. 22; KG Berlin…, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 Ws 351-352/12, juris Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 27, NStZ-RR 2017, 392 (Ls.), Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 9;… LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 20).