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   OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14, 1 Ws 192/14   

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https://dejure.org/2014,17798
OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14, 1 Ws 192/14 (https://dejure.org/2014,17798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.07.2014 - 1 Ws 191/14, 1 Ws 192/14 (https://dejure.org/2014,17798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 1 Ws 191/14, 1 Ws 192/14 (https://dejure.org/2014,17798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 Abs 1 Nr 2 StGB; § 454 Abs 2 S 1 StPO; § 454a Abs 1 StPO
    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung; Anlassurteil; Aussetzung des Strafrestes; Bedingte Strafaussetzung; Strafaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungen des Anlassurteils haben Bindungswirkung für die Kriminalprognose nach § 57 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen des Anlassurteils haben Bindungswirkung für die Kriminalprognose nach § 57 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reststrafenaussetzung - und die Bindungen an das Ausgangsurteil

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind für Prognose bei Aussetzung des Strafrestes bindend

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind für Prognose bei Aussetzung des Strafrestes bindend

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Je nach der Schwere der Straftaten, die vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit im Falle eines Bewährungsbruchs zu erwarten stünden (§ 57 Abs. 1 S. 2 StGB) sind unterschiedliche Anforderungen an das Maß der Wahrscheinlichkeit für ein künftiges strafloses Leben des Verurteilten zu stellen (BGH, Beschl. v. 25.04.2003 - StB 4/03, 1 AR 266/03 -, juris, m. w. N.).

    Zwar ist der Verurteilte Erstverbüßer und kann bei Verurteilten, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, wenn die Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gibt (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03, 1 AR 266/03, juris, Rn. 4 m. w. N.).

  • KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13

    Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Soweit darüber hinaus aus verfassungsrechtlichen Gründen die Anwendung des § 454a Abs. 1 StPO auch in Fällen ohne gesicherte Prognose in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1758/10, juris, Rn. 35 f.), ist dies Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2013, 3 Ws 343/13 m. w. N.).
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Da die Pflicht, unter den Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ein Sachverständigengutachten einzuholen, nur dann besteht, wenn das Gericht eine positive Aussetzungsentscheidung in Betracht zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2000, StB 1/00, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 29.07.1998, 2 Ws 201/98), hat der Senat trotz der aufgezeigten Mängel des von der Strafvollstreckungskammer eingeholten Gutachtens keinen Anlass, vor der Entscheidung ein weiteres Gutachten einzuholen.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit bindender Weisungen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Soweit darüber hinaus aus verfassungsrechtlichen Gründen die Anwendung des § 454a Abs. 1 StPO auch in Fällen ohne gesicherte Prognose in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1758/10, juris, Rn. 35 f.), ist dies Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2013, 3 Ws 343/13 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14
    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17

    Reststrafaussetzung; Legalprognose; Leugnen der Tat; Tataufarbeitung

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 Ws 191/14 -, Rn. 15, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rn. 18).
  • OLG Rostock, 06.12.2017 - 20 Ws 316/17

    Strafvollstreckung: Strafrestaussetzung zur Bewährung wegen Erkrankung eines

    Mindestvoraussetzung dafür, die Aussetzung des Strafrestes unter Wahrung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantworten zu können, ist eine reelle Chance dafür, dass die verurteilte Person künftig keine Straftaten mehr begehen wird, also eine begründete Aussicht auf einen Resozialisierungserfolg (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Ws 191/14 -).
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