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   OLG Saarbrücken, 22.01.1999 - 1 Ws 2/99   

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https://dejure.org/1999,13325
OLG Saarbrücken, 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 1 Ws 2/99 (https://dejure.org/1999,13325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1999 - 1 Ws 686/99

    Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses

    Anlagen ihres Antrages, auf die sie insoweit Bezug nimmt, sind nicht verwertbar, denn die Sachdarstellung muß aus sich heraus verständlich sein und darf keine Bezugnahmen auf Akten und andere Schriftstücke und insbesondere Anlagen enthalten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1999 - 1 Ws 2/99 - m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 172 Rn. 30 m.w:N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Das ist in der Vergangenheit bejaht worden in dem Fall einer gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme - etwa der Zustellung einer Terminsnachricht und des Auftretenlassens in der Revisionshauptverhandlung - eines Rechtsanwalts, der nicht Wahlverteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 299 f. - Rn. 5 f. nach juris; BGH NStZ-RR 2009, 348 - Rn. 6 f. nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43, 44; Senatsbeschluss vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 -, NStZ-RR 1999, 288 - Rn. 9 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 141 Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rn. 27), im Fall der Aufforderung an einen Rechtsanwalt - etwa durch Zustellung der Anklageschrift, Abstimmung der Hauptverhandlungstermine -, für den Angeklagten als Verteidiger tätig zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 141 Rn.16; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, a. a. O.) sowie im Fall des Mitwirkenlassens eines Rechtsanwalts am Verfahren ohne ausdrückliche Bescheidung eines gestellten Beiordnungsantrags bei vorliegender oder zumindest nicht fern liegender notwendiger Verteidigung (vgl. OLG Jena NJW 2007, 1476; Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/2006) -, NJW 2007, 309 ff. - Rn. 8 nach juris).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05

    Anspruch auf eine zweite Terminsgebühr für ein weiteres Verfahren ohne Bestimmung

    Kommt es zu einem solchen Verzicht, so kann eine Hauptverhandlung ganz selbstverständlich auch ohne vorherige Terminsbestimmung stattfinden (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 1999, 471, 472).
  • OLG Naumburg, 20.03.2000 - 1 ARs (KostR) 18/00
    »Eine gesonderte Gebühr gemäß §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 83 Abs. 1 BRAGO fällt auch dann an, wenn ein Verfahren in der Hauptverhandlung hinzuverbunden und eröffnet wird (entgegen OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 288).«.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Saarbrücken (NStZ-RR 99, 288) folgt er nicht.

  • OLG Jena, 03.11.2003 - AR (S) 170/03

    Strafverfahren, Kostenrecht, Verteidigergebühren, Pauschvergütung

    Der Senat folgt insoweit der ausführlich begründeten Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.03.2000, 1 ARS (KostR) 18/00 bei Juris (a. A. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 288).
  • LG Siegen, 07.06.2002 - 5 Qs 3/02

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei in laufender Hauptverhandlung

    In einem vergleichbaren Fall hat das OLG Saarbrücken (NStZ-RR 1999, 288) die Auffassung vertreten, dass in den hinzuverbundenen Verfahren keine Hauptverhandlung stattgefunden habe und deshalb auch die Gebühr nach § 83 BRAGO nicht verdient sei.
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