Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 141 ; StPO § 304 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung einer Pflichtverteidigerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 27.09.2019 - 12 Ns 2/19
- OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 625
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20
Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs
Ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts ist daher im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der in § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG (iVm § 77 Abs. 1 GVG) normierten Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO (weiterhin) nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen wird (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 -).Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 9. März 2020 â?? 1 Ws 19/20 -), denn während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können, ist der auf bereits anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH NStZ 2018, 616).
Die Frage, ob einem Schöffen ein Erscheinen zur Hauptverhandlung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - sowie vom 20. November 2018 - 2 Ws 227/18 -).
- LG Würzburg, 10.11.2020 - 6 Qs 197/20
Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Die Kammer vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass die nachträgliche Beiordnung eines Verteidigers nach dem endgültigen Abschluss eines Verfahrens grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt und ein entsprechender Antrag unzulässig ist, da die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Beschuldigten oder seines Verteidigers dient, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Beschuldigter in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, Az. 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20). - LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
Pflichtverteidiger, keine rückwirkende Bestellung
Vor diesem Hintergrund sei nur auf eine neuere und nach der gesetzlichen Neuregelung vom 13.12.2019 getroffene Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20, NStZ 2020, 625, das eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach wie vor generell als ausgeschlossen ansieht, verwiesen.
- OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20
Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung
Eine Beiordnung erfolge insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (so zuletzt OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.03.2020, 1 Ws 19/20 u. 20/20, und OLG Bremen, Beschl. v. 23.09.2020, 1 Ws 120/20). - LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung, Unverzüglichkeit
a) Soweit man der herrschenden Auffassung zahlreicher Obergerichte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20 -, juris;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 19 mwN) folgt, kommt eine rückwirkende Beiordnung eines Verteidigers nach Abschluss des Verfahrens generell nicht in Betracht, da die §§ 140 ff. StPO eine ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch anstehenden Verfahren sicherstellen, nicht jedoch dem Kosteninteresse des Beschuldigten im Erkenntnisverfahren dienen sollen (vgl. insoweit auch die Beschlüsse der 3. Großen Strafkammer des LG Freiburg vom 18. Mai 2017 - 3 Qs 46/17 - und vom 22. März 2018 - 3 Qs 32/18). - OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws962/20
Beschwerde, Strafvollstreckungskammer, Beiordnung, Staatsanwaltschaft, Cannabis, …
Eine Beiordnung erfolge insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (so zuletzt OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, 1 Ws 19/20 u. 20/20, und OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020, 1 Ws 120/20). - LG Osnabrück, 16.11.2020 - 1 Qs 47/20
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 -1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 -2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v.
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 119 Abs 1 StPO, § 120 Abs 1 S 1 StPO
1. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl wegen Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist.2. Zwar erfährt das Beschleunigungsgebot in einem solchen Fall eine ... - Saarländisches Oberlandesgericht
StPO § 120 Abs 1 S 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 Ks 15/19
- OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20
Beschleunigungssgebot in Überhaftsachen
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 -, Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 1 Ws 20/20, Rn. 13; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 Ws 13/19, Rn. 19; KG Berlin…, Beschluss vom 31. März 2017 - 5 Ws 81/17, Rn. 14; jeweils zitiert nach juris).