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   OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95   

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OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95 (https://dejure.org/1995,4432)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.1995 - 1 Ws 205/95 (https://dejure.org/1995,4432)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 1995 - 1 Ws 205/95 (https://dejure.org/1995,4432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 866
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Hat das (eingestellte) Verfahren eine Straftat der nötigenden Sitzblockade (§ 240 Abs. 1 StGB ) zum Gegenstand, so steht einer Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (1 BvR 718-723/89) nicht grundsätzlich entgegen.

    Er macht ein Rehabilitationsinteresse geltend, dem nur durch freisprechende Entscheidung genügt werden könne, und beruft sich dazu auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßigen Auslegung des § 240 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzblockaden (1 BvR 718-723/89, vom 10. Januar 1995).

    Der Angeklagte wird auch nicht damit gehört, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NStZ 1995, 275 ) infolge ihrer bindenden Wirkung (§ 31 Abs. 1 BVerfGG ) seine Verurteilung wegen Nötigung ausschließen würde und deshalb auch eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht gezogen werden durfte.

  • OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Während die ältere Rechtsprechung die Anfechtung gemäß § 304 StPO ohnehin zugelassen hat (OLG Düsseldorf GA 70, 248; KG JW 1932, 1229; OLG Hamm JW 1936, 1612; OLG Köln NJW 1953, 1444; vgl. auch Peters Strafverteidiger 1981, 411, 412), soll diese seit der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stehen (vgl. BGHSt aa0 93 und NStZ 1986, 469 ; OLG Bamberg Strafverteidiger 1981, 402 ; OLG München DAR 1981, 24; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329; Baukelmann aa0; Maatz MDR 1986, 884).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Bereits diese gesetzliche Ausgangslage nötigt zum Überdenken der Gegenmeinung, die sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 1956 (BGHSt 10, 88) stützt: Nachträglich hat der Gesetzgeber den Beschwerdeausschluß auch in § 153 a StPO eingefügt, nicht dagegen in § 154 StPO (EGSTGB vom 2. März 1974, BGBl 1974 I S. 469, 509).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Nur für diese Fallgestaltung der ausschließlich psychischen Einwirkung auf die beeinflußte Person verbietet die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Verurteilung des Sitzblockierers wegen Nötigung durch Gewalt (vgl. BGH NStZ 1995, 541 und 2862; Krey JR 1995, 265, 271).
  • BayObLG, 09.01.1952 - BReg. 2 St 50/51

    Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die vorläufige teilweise Einstellung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Derartige Überlegungen (vgl. BGH aa0, 92; BayObLGSt 1952, 11; Baukelmann JR 1984, 391, 392) rechtfertigen nicht den generellen Anfechtungsausschluß, sondern allenfalls eine Beschränkung des Überprüfungsspielraumes des Beschwerdegerichts auf die sonstigen sachlichen und prozessualen Voraussetzungen der Einstellung.
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1980 - 1 Ws 663/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
    Nur vereinzelt wird dort die ausnahmslose Unanfechtbarkeit des gerichtlichen Einstellungsbeschlusses behauptet und damit die Statthaftigkeit der Beschwerde verneint (vgl. BayObLGSt aa0; OLG Düsseldorf MDR 1981, 338; Löwe/Rosenberg-Rieß StPO 24. Aufl., § 154 Rdn 46).
  • BGH, 07.07.2016 - 2 ARs 209/16

    Ausnahmsweise Anfechtbarkeit der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

    Nur für Ausnahmefälle wird eine Anfechtungsmöglichkeit in Betracht gezogen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1995 - 1 Ws 205/95, NJW 1996, 866).
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 2 Ws 64/00

    Anfechtbarkeit der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass es auf die in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO bereits unstatthaft (so grundlegend BGHSt 10, S. 88) oder aber gemäß § 304 Abs. 1 StPO zwar statthaft, aber in der Regel mangels Beschwer unzulässig ist (so OLG Zweibrücken, NJW 1996, S. 866 ff.), vorliegend nicht ankommt.
  • AG Ottweiler, 15.10.2003 - 2 C 329/03

    Faksimilierte Unterschrift unter der Kündigung eines Versicherungsunternehmens;

    Ferner entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass einem schriftlich übermittelten Telegramm auch ein Fernschreiben oder Telefax gleichsteht (vgl. BGH in NJW 1996, S. 866).
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