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   OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98   

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https://dejure.org/1998,3404
OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3213
  • NStZ 1998, 638
  • StV 1998, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 17.02.1999 - Ws 8/99

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf einen bestimmten Psychotherapeuten

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  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

    Die Zuziehung eines externen Therapeuten kommt dabei nur bei der Erforderlichkeit und dem Fehlen ausreichender Behandlungsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt in Betracht (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614; Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 97/12 Vollz -, 14. Juli 2011 - 2 Ws 249/11 Vollz -, 24. Juni 2011 - 2 Ws 137/11 Vollz - und 21. Februar 2007 - 2/5 Ws 541/06 Vollz - OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638).

    Übersteigen die fachspezifischen therapeutischen Erfordernisse die Möglichkeiten der Anstalt, so gebieten das Resozialisierungsziel des Strafvollzuges (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614) als auch der Schutz der Allgemeinheit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639), die Teilnahme an geeigneten externen Behandlungskonzepten sicherzustellen.

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Es kann derzeit dahinstehen, ob in Zukunft auch eine schrittweise und zeitlich gestreckte Gewährung von Lockerungen in Betracht kommen wird, etwa Ausführungen zu den ggf. durchzuführenden therapeutischen Gesprächen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

    Das Vollzugsziel und der teils auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Durchführung einer Behandlung (Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422) verpflichtet die Anstalt daher, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und das Ergebnis ihrer Abwägungen (und in groben Zügen auch die Gründe) in den Vollzugsplan aufzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    Infolge seines Zustandes müssen von dem Betroffenen weitere Taten zu erwarten sein, was - da die Maßregel ihn in hohem Maße beschwert - nur zur Anordnung der Unterbringung führt, wenn nicht nur die einfache Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für neuerliche schwere Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ-RR 2007, 300; BGH NStZ-RR 2006, 265; BGH NStZ 1986, 572; Senatsbeschlüsse v. 29.1.1998 - 1 Ws 21/98 u. v. 5.11.2007 - 1 Ws 119/07 - Fischer, StGB, 55. Aufl., § 63 Randziffer 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03

    Beschwerdeverfahren gegen eine Ablehnung der Strafrestaussetzung: Abklärung der

    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

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  • KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05

    Strafvollzug: Behandlung des Antrags auf regelmäßigen Besuch einer externen

    Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639).
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