Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 Alt. 1; MRK Art. 6 Abs. 2
Zulässigkeit der Berücksichtigung von einen Straftatbestand erfüllenden Tatsachen bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Maßregel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berücksichtigung von einen Straftatbestand erfüllenden Tatsachen bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Maßregel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von möglicherweise strafbarem Verhalten für die Entscheidung über die Fortdauer einer Maßregel
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Berücksichtigung von einen Straftatbestand erfüllenden Tatsachen, die noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben, im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Maßregel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entscheidung über die Fortdauer einer Maßregel - und mögliche neue Straftaten
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 12.06.2014 - 51 StVK 159/14
- OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 357
- NStZ-RR 2014, 6
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14
Es lässt sich - auch vor dem Hintergrund des neuerlichen Fundes pädophilen Bildmaterials beim Verurteilten - weder feststellen, dass die bei dem Verurteilten vorliegende Pädophilie und narzistische Persönlichkeitsstörung nicht mehr vorhanden wären oder die dadurch bedingte andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht mehr als schwer zu bewerten wäre (letzteres ist eine von den Gerichten zu beantwortende Rechtsfrage, vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2012, 4 StR 494/12, juris, Rn. 10) noch, dass von der fortbestehenden Störung keine Gefahr mehr ausgehen würde. - EGMR, 27.03.2014 - 54963/08
Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14
Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 27.03.2014 (Az: 54963/08, juris) folgt, dass die Unschuldsvermutung dann verletzt ist, wenn die Äußerung eines Amtsträgers, die eine einer Straftat angeklagten Person betrifft, die Auffassung widerspiegelt, sie sei schuldig, obwohl diese Person nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen schuldig gesprochen worden ist; nicht aber, wenn für eine Entscheidung, die das Vorliegen einer Straftat nicht voraussetzt, gewisse Fakten berücksichtigt werden, die [auch] von einem Strafgericht zu beurteilen sind (…EGMR, a. a. O., Rn. 46, 50, 53). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14
Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, Urteil vom 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, Rn. 43). - KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14
Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes ab (KG; Beschluss vom 07.05.2001, 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01, juris, Rn. 3).
- OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18
Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger …
Eine solche Privilegierung ist jedoch nicht zu rechtfertigen und könnte ggf. dazu führen, besonders gefährliche Verurteilte aus der Unterbringung entlassen zu müssen, weil das Verhalten, aus dem sich die weitere Gefährlichkeit ergibt, möglicherweise eine Straftat darstellt und ein rechtskräftiges Strafurteil diesbezüglich (noch) nicht vorliegt (OLG Braunschweig, Beschl. vom 17. Juli 2014, 1 Ws 211/14, LS sowie Rn. 12, zitiert nach juris).