Rechtsprechung
   KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17300
KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2010,17300)
KG, Entscheidung vom 11.02.2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2010,17300)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2010,17300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 Abs 1 HGB, § 250 Abs 2 HGB, § 331 Nr 1 HGB, § 331 Nr 2 HGB
    Wirtschaftsstrafrecht, Bilanzierung: Unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft durch Nichtbildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung einmaliger Mietgarantiegebühren zu Beginn einer mehrjährigen Vertragslaufzeit als Ertrag in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft im Jahr der Vereinnahmung; Unterlassen einer Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten als unrichtige Darstellung der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
    Damit ist der Anwendungsbereich der Normen dahingehend eingeschränkt zu interpretieren, dass nur erhebliche bzw. wesentliche Verstöße gegen Bilanzierungspflichten hiervon erfasst werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 822/06 - ).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
    In einer Entscheidung zur bilanziellen Behandlung vereinnahmter Optionsprämien hat der Bundesfinanzhof dargelegt, dass eine passive Rechnungsabgrenzung dann ausscheidet, wenn der Umfang einer vertraglich geschuldeten Leistungsverpflichtung während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt und die entsprechende Verbindlichkeit zwar laufzeitbezogen, aber nicht zeitlich oder periodisch aufteilbar ist (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - I R 17/02 -).
  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
    Bei Dauerschuldverhältnissen, für die diese Bilanzierungsgrundsätze ebenfalls gelten, bestimmt sich die Frage des Zeitpunktes der Erfüllung nicht entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Sachleistung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1997 - GrS 2/93 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 36 ff. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
    Anzunehmen ist ein solches, wenn beide am Geschäft beteiligten Vertragsparteien ihre vertraglichen Hauptpflichten noch nicht erfüllt haben, also mit deren Erfüllung noch nicht begonnen oder sie erst teilweise erfüllt haben (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 69. Aufl., Einführung vor § 320 Rdz. 17; BFH, Urteil vom 20. Januar 1993 - I R 115/91 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 19 m.w.N.).
  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
    Diese Rechtsansicht stimmt mit der Entscheidungspraxis des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der rechtlichen Qualifizierung von Verträgen in Zusammenhang mit der Errichtung von Immobilienfonds inhaltlich überein (vgl. BFH, Urteil vom 9. Januar 1994 - IX R 82/91 -).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    (b) Da jedenfalls die Verbuchung in die Kapitalrücklage schlechthin unvertretbar war (vgl. hierzu Beck BilKomm/Grottel/H. Hoffmann, 10. Aufl., HGB § 331 Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 1 Ws 212/08, Rn. 6, wistra 2010, 235), braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob - wie das Landgericht meint - ein Ausweis der Zahlungen als Fremdkapital (Verbindlichkeit) hätte erfolgen müssen oder der Ausweis eines Sonderpostens zwischen Eigen- und Fremdkapital den Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprochen hätte.
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Rechtsprechung
   KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (526) 2 StB Js 3/03 KLs (2/05)   

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https://dejure.org/2010,7173
KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (526) 2 StB Js 3/03 KLs (2/05) (https://dejure.org/2010,7173)
KG, Entscheidung vom 11.02.2010 - 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (526) 2 StB Js 3/03 KLs (2/05) (https://dejure.org/2010,7173)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 (526) 2 StB Js 3/03 KLs (2/05) (https://dejure.org/2010,7173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung einmalig empfangener Mietgarantiegebühren in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Hauptverfahren vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs unrichtiger Bilanzangaben im Bankgesellschaftskomplex

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 249, 250, 331, 332
    Zur Strafbarkeit wegen der Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03
    Diese Rechtsansicht stimmt mit der Entscheidungspraxis des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der rechtlichen Qualifizierung von Verträgen in Zusammenhang mit der Errichtung von Immobilienfonds inhaltlich überein (vgl. BFH, Urteil vom 9. Januar 1994 - IX R 82/91 -).
  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03
    Anzunehmen ist ein solches, wenn beide am Geschäft beteiligten Vertragsparteien ihre vertraglichen Hauptpflichten noch nicht erfüllt haben, also mit deren Erfüllung noch nicht begonnen oder sie erst teilweise erfüllt haben (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 69. Aufl., Einführung vor § 320 Rdz. 17; BFH, Urteil vom 20. Januar 1993 - I R 115/91 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 19 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03
    In einer Entscheidung zur bilanziellen Behandlung vereinnahmter Optionsprämien hat der Bundesfinanzhof dargelegt, dass eine passive Rechnungsabgrenzung dann ausscheidet, wenn der Umfang einer vertraglich geschuldeten Leistungsverpflichtung während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt und die entsprechende Verbindlichkeit zwar laufzeitbezogen, aber nicht zeitlich oder periodisch aufteilbar ist (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - I R 17/02 -).
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03
    Damit ist der Anwendungsbereich der Normen dahingehend eingeschränkt zu interpretieren, dass nur erhebliche bzw. wesentliche Verstöße gegen Bilanzierungspflichten hiervon erfasst werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 822/06 -).
  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus KG, 11.02.2010 - 2 AR 67/03
    Bei Dauerschuldverhältnissen, für die diese Bilanzierungsgrundsätze ebenfalls gelten, bestimmt sich die Frage des Zeitpunktes der Erfüllung nicht entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Sachleistung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1997 - GrS 2/93 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 36 ff. mit zahlreichen Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25209
OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2009,25209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.01.2009 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2009,25209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2009,25209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1999 - 1 Ws 713/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Gegen die Verweigerung der Beiordnung als Pflichtverteidiger steht nur dem Angeklagten, nicht hingegen dem Verteidiger ein eigenes Beschwerderecht zu (Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Koblenz, wistra 1986, 118-119; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; OLG Düsseldorf, StraFo 1999, 24 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung , 6. Aufl. 2008, § 142 Rdn. 11; Meyer/Goßner, Strafprozessordnung , 51. Aufl. 2008, § 141 Rdn. 10).

    Berücksichtigt man ferner, dass der Wahlverteidiger der Angeklagten hier mit der Revisionseinlegung unter Anzeige einer umfassenden Strafprozessvollmacht um seine Beiordnung als Pflichtverteidiger nachgesucht hatte und dass keine Anhaltspunkte auf eine Störung des Mandantenverhältnisses hindeuten, so ist insbesondere der einleitende Hinweis in der Beschwerdeschrift auf die Beauftragung des Unterzeichners mit der Revisionsbegründung als Bezugnahme auf eine fortbestehende Vollmacht und damit als Einlegung des Rechtsbehelfs im fremden Namen auszulegen (s. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 3 Ws 26/08, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).

    Die Gegenauffassung hält eine weitergehende Pflichtverteidigerbestellung bereits wegen der Komplexität des Revisionsrechts geboten, wobei unterschiedlich beurteilt wird, ob dies für Sach- und Verfahrensrüge gleichermaßen gilt (Balbier in: Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 15 ff.; Wessing in: BeckOK StPO , 2008, § 140 Rdn. 18; Stern in: Kommentar zur Strafprozessordnung - Reihe Alternativkommentare, 1992, § 140 Rdn. 48 f.; Moltin, AnwBl 1995, 527, 535; ders., Jura 1992, 120, 123; Dahs, JR 1985, 257-258, ders., NStZ 1982, 345 ; Wohlers in: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz , 2004, § 140 Rdn. 45, m.w.N.; weitgehend offen gelassen von KG, StraFo 2007, 27-28).

  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05

    Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Gegen die Verweigerung der Beiordnung als Pflichtverteidiger steht nur dem Angeklagten, nicht hingegen dem Verteidiger ein eigenes Beschwerderecht zu (Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Koblenz, wistra 1986, 118-119; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; OLG Düsseldorf, StraFo 1999, 24 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung , 6. Aufl. 2008, § 142 Rdn. 11; Meyer/Goßner, Strafprozessordnung , 51. Aufl. 2008, § 141 Rdn. 10).

    Berücksichtigt man ferner, dass der Wahlverteidiger der Angeklagten hier mit der Revisionseinlegung unter Anzeige einer umfassenden Strafprozessvollmacht um seine Beiordnung als Pflichtverteidiger nachgesucht hatte und dass keine Anhaltspunkte auf eine Störung des Mandantenverhältnisses hindeuten, so ist insbesondere der einleitende Hinweis in der Beschwerdeschrift auf die Beauftragung des Unterzeichners mit der Revisionsbegründung als Bezugnahme auf eine fortbestehende Vollmacht und damit als Einlegung des Rechtsbehelfs im fremden Namen auszulegen (s. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - Ws 240/06; OLG Düsseldorf, StV 2000, 409 ; Thüringer OLG, StV 2008, 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 3 Ws 26/08, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Dazu muss der Revisionsführer nach herrschender Auffassung die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau wiedergeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift überprüfen kann, ob ein Verfahrensverstoß vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1999 -2004; BGHSt 3, 213-215; BGH, NStZ-RR 2001, 174 -175; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl. 2008, Rdn. 464 ff.; Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO , aaO., § 344 Rdn. 38).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).
  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Hinsichtlich der "Schwierigkeit der Rechtslage" ist im Grundsatz anerkannt, dass auch Fragen des Prozessrechts die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung begründen können (hierzu etwa BVerfG, StV 2006, 426 ; OLG Stuttgart, StV 2002, 298-299; Graf/Volk in: BeckOK StPO , aaO., § 140 Rdn. 18; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Anerkannt ist im Hinblick auf § 140 Abs. 2 Satz 1 a.E., dass eine Beiordnung des Pflichtverteidigers regelmäßig geboten ist, wenn einem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet wird (Senatsbeschluss vom 20. März 2006 - Ss 15/2005, Ss 15/05, m.w.N.; OLG München, wistra 2006, 118 -119).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
    Dazu muss der Revisionsführer nach herrschender Auffassung die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau wiedergeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift überprüfen kann, ob ein Verfahrensverstoß vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1999 -2004; BGHSt 3, 213-215; BGH, NStZ-RR 2001, 174 -175; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl. 2008, Rdn. 464 ff.; Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO , aaO., § 344 Rdn. 38).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • OLG Schleswig, 25.10.1988 - 2 Ws 400/88
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08

    Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1985 - 1 Ws 1010/85
  • LG Berlin, 14.09.2006 - 526 Qs 254/06
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 5 Ss 303/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung, Tatschwere, Heroinabhängigkeit,

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Die "Beschwerde" des Verteidigers ist aber als sofortige Beschwerde im Namen des ehemals Angeklagten auszulegen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 519; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 04.05.2020 - JKII Qs 15/20 jug, juris Rn. 16).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - JK II Qs 15/20

    Pflichtverteidigerbestellung auf Antrag des Beschuldigten bei beabsichtigter

    Die Beschwerde des Verteidigers ist aber als Beschwerde im Namen des ehemals Beschuldigten auszulegen (OLG Saarbrücken 13.1.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 519).
  • KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15

    Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren: Notwendigkeit einer

    Im Übrigen ist zwar anerkannt, dass dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn es um die Abfassung besonders schwieriger, den als Urkundsbeamten tätigen Rechtspfleger überfordernder Revisionsrügen geht (vgl. OLG Koblenz StraFo 2007, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 29) oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision unter Mitwirkung des Urkundsbeamten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2006, 497; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 140 Rdn. 98, 117; zum Ganzen vgl. OLG Saarbrücken StraFo 2009, 518; KG NStZ 2007, 663).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    Dem Angeklagten ist - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt - gemäß § 140 Abs. 2 StPO unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat - hinsichtlich des Revisionsverfahrens mit Blick auf die besonderen Schwierigkeiten der ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge aber auch unabhängig hiervon (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13.1.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 518 f.) - durch den mitunterzeichnenden Vorsitzenden des Revisionsgerichts (§ 141 Abs. 4 Halbsatz 1 StPO; vgl. hierzu OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342 f.) sowohl für das Revisionsverfahren als auch für das weitere Verfahren der von ihm gewünschte Pflichtverteidiger zu bestellen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 1 Ws 212/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44936
OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2008,44936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2008 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2008,44936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 (https://dejure.org/2008,44936)
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Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22

    Vorläufig erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der

    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).
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