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   OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13   

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https://dejure.org/2013,22558
OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13 (https://dejure.org/2013,22558)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.07.2013 - 1 Ws 232/13 (https://dejure.org/2013,22558)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 1 Ws 232/13 (https://dejure.org/2013,22558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 209 Abs 2 StPO, § 209a Nr 1 StPO, § 210 Abs 2 StPO, § 24 Abs 1 S 1 Nr 1 GVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 GVG
    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer Ordnung im Sicherungsverfahren durch das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13
    Ob das Beschwerdegericht auch auf ein solches Rechtsmittel hin die angeklagte Tat in ihrer Gesamtheit einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne Bindung an die Anträge der Staatsanwaltschaft umfassend prüfen darf bzw. muss (so BayObLG NJW 1987, 511; OLG Köln NJW 1970, 260; KK-Schneider, a.a.O., § 210 Rn. 10; LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner, a.a.O., § 210 Rn. 2 jeweils m.w.N.) - und in der Folge die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem zuständigen Gericht höherer Ordnung als beantragt anordnen kann - oder hierzu regelmäßig nicht befugt ist (so OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; KG Berlin NStZ-RR 2005, 26), muss vorliegend nicht entschieden werden (ebenfalls offen gelassen in: BGHSt 57, 165).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Auszug aus OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13
    Ob das Beschwerdegericht auch auf ein solches Rechtsmittel hin die angeklagte Tat in ihrer Gesamtheit einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne Bindung an die Anträge der Staatsanwaltschaft umfassend prüfen darf bzw. muss (so BayObLG NJW 1987, 511; OLG Köln NJW 1970, 260; KK-Schneider, a.a.O., § 210 Rn. 10; LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner, a.a.O., § 210 Rn. 2 jeweils m.w.N.) - und in der Folge die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem zuständigen Gericht höherer Ordnung als beantragt anordnen kann - oder hierzu regelmäßig nicht befugt ist (so OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; KG Berlin NStZ-RR 2005, 26), muss vorliegend nicht entschieden werden (ebenfalls offen gelassen in: BGHSt 57, 165).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

    Auszug aus OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13
    Vielmehr sind Unterstellungen zugunsten des Beschuldigten nur soweit rechtsfehlerfrei und zulässig, als ihnen reale Anknüpfungstatsachen zugrunde liegen (vgl. BGH NStZ 2009, 630).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Auszug aus OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13
    Ob das Beschwerdegericht auch auf ein solches Rechtsmittel hin die angeklagte Tat in ihrer Gesamtheit einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne Bindung an die Anträge der Staatsanwaltschaft umfassend prüfen darf bzw. muss (so BayObLG NJW 1987, 511; OLG Köln NJW 1970, 260; KK-Schneider, a.a.O., § 210 Rn. 10; LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner, a.a.O., § 210 Rn. 2 jeweils m.w.N.) - und in der Folge die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem zuständigen Gericht höherer Ordnung als beantragt anordnen kann - oder hierzu regelmäßig nicht befugt ist (so OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; KG Berlin NStZ-RR 2005, 26), muss vorliegend nicht entschieden werden (ebenfalls offen gelassen in: BGHSt 57, 165).
  • OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15

    Strafverfahren: Zuständigkeit der großen Strafkammer beim Tatvorwurf der

    Ob dem Beschwerdegericht durch ein solches Rechtsmittel die umfassende Prüfung der angeklagten Tat in ihrer Gesamtheit (einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eröffnet ist (KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210, Rdnr. 10, m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 210 Rdnr. 2) oder nur die Prüfung der im Eröffnungsbeschluss getroffenen Zuständigkeitsbestimmung (KG Berlin, Beschl. v. 05.06.2000, Az. 1 AR 561/00 - 3 Ws 231/00; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005, Az. 2 Ws 22/05; offen gelassen in BGHSt 57, 165; Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13, jeweils bei juris), muss vorliegend nicht entschieden werden, da der Senat sich insoweit der tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung anschließt, wie sie Anklageschrift und angefochtener Beschluss übereinstimmend zugrunde legen.

    4.Da das erfolgreiche Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten, sondern deshalb eingelegt worden ist, um eine Gerichtsentscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, trägt die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen (Senat, Beschl. v. 10.07.2013, Az. 1 Ws 232/13; vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 473 Rn. 17 m. w. N.).

  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

    Rspr. des Kammergerichts, vgl. KG NStZ-RR 2005, 26; Senat NStZ-RR 2018, 91, OLGSt StPO § 210 Nr. 4 sowie Beschlüsse vom 17. April 2020 ? 4 Ws 24/20 -, 20. Januar 2020 - 4 Ws 87/19 -, 23. April 2018 - 4 Ws 51/18 - und 3. März 2000 - 4 Ws 46/00 - [juris]; ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris]; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Hamburg wistra 2003, 38; NStZ 2005, 654; OLG Naumburg ZfSch 2001, 137; Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41; offengelassen von BGHSt 57, 165 = NJW 2012, 2455; OLG Jena NStZ 2016, 375; Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 Ws 232/13 - [juris]).
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Eine rechtskräftige Verurteilung setzt ein auf § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB gestützter Widerruf jedoch - schon nach seinem Wortlaut (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris, Rn. 12) - nicht zwingend voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2013 - III-1 Ws 232/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101-102/12 -, juris, Rn. 11).
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