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   OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ws 242/08   

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OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ws 242/08 (https://dejure.org/2008,33769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2008 - 1 Ws 242/08 (https://dejure.org/2008,33769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 242/08 (https://dejure.org/2008,33769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 4 Ws 230/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ws 242/08
    Der Wirksamkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass der Verurteilte zur Zeit der Zustellung für die Aufgabenkreise der Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten und der Vertretung vor Behörden und Gerichten unter Betreuung (§§ 1896 ff BGB) stand, denn Zustellungen im Strafverfahren erfordern allein die Verhandlungsfähigkeit des Empfängers (vgl. KG StV 2003, 343; OLG Düsseldorf MDR 1993, 70).
  • KG, 20.11.2001 - 5 Ws 702/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Frist für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ws 242/08
    Der Wirksamkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass der Verurteilte zur Zeit der Zustellung für die Aufgabenkreise der Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten und der Vertretung vor Behörden und Gerichten unter Betreuung (§§ 1896 ff BGB) stand, denn Zustellungen im Strafverfahren erfordern allein die Verhandlungsfähigkeit des Empfängers (vgl. KG StV 2003, 343; OLG Düsseldorf MDR 1993, 70).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustellung im Strafverfahren ist die Verhandlungsfähigkeit des Empfängers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1992 - 4 Ws 230/92 -, MDR 1993, S. 70; KG Berlin, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 AR 1353/01 - 5 Ws 702/01 u.a. -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 242/08 -, juris; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 37 Rn. 3; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 37 Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2020 - 18 Qs 16/19

    Keine wirksamem Zustellung des Strafbefehls bei Verhandlungsunfähigkeit

    Allein der Umstand, dass der Angeklagte damals geschäftsunfähig war und unter rechtlicher Betreuung stand, hätte allerdings - auch wenn gerade die Entgegennahme von Post und die Vertretung gegenüber Behörden zu den Aufgaben des Betreuers zählte - nach herrschender Auffassung nicht die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge gehabt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 37 Rn. 3 a.E.; Maul in: KK-StPO, 8. Aufl., § 37 Rn. 9; Valerius in: MüKo-StPO, 1. Aufl., § 37 Rn. 11; Graalmann-Scheerer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 37 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.1992 - 4 Ws 230/92, MDR 1993, 70; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.12.2008 - 1 Ws 242/08, NStZ-RR 2009, 219).
  • OLG München, 01.04.2022 - 2 Ws 191/22

    Beschwerde einer Betreuerin gegen Versagung vorzeitiger Strafentlassung

    Die Wirksamkeit von Zustellungen im Strafverfahren erfordert nämlich insoweit allein die Verhandlungsfähigkeit des Empfängers (OLG Brandenburg, Beschl. vom 23.12.2008 - 1 Ws 242/08 = NStZ-RR 2009, 219; MüKoStPO/Valerius, 1. Aufl. 2014, § 37, Rn. 11).
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