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   OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23829
OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) (https://dejure.org/2013,23829)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) (https://dejure.org/2013,23829)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) (https://dejure.org/2013,23829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 138 Abs. 3 StVollzG; § 118 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 109 Abs. 1 StVollzG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Begründungserfordernisse und Gefahrenprognose bei der Versagung eines Antrags auf Maßregelvollzugslockerungen; Gerichtliche Überprüfbarkeit eines ablehnenden Bescheids zu Lockerungen im Maßregelvollzug; Vollständiges Versagen von Lockerungen im Maßregelvollzug nur bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein vollständiges Untersagen von Lockerungen im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungserfordernisse und Gefahrenprognose bei der Versagung eines Antrags auf Maßregelvollzugslockerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 6
  • NStZ-RR 2014, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.08.1999 - 1 Ws 187/99
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13
    b) Zwar geht die Strafvollstreckungskammer grundsätzlich zutreffend davon aus, dass der Antragsgegnerin im Hinblick auf das Gewähren von Lockerungen ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, den die Gerichte aufgrund der ihnen insoweit nur zustehenden eingeschränkten Prüfungskompetenz allein auf entsprechende Ermessens- und Beurteilungsfehler überprüfen können (vgl. hierzu nur OLG Celle, StV 2000, 571).
  • OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10

    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch, soweit beim generellen Versagen von Lockerungen nicht nach einzelnen Lockerungsmaßnahmen differenziert wird und allein deshalb nicht zu erkennen ist, warum gerade bei begleiteten Ausführungen ein Risiko bzw. eine Missbrauchsgefahr nicht mit vertretbarem Aufwand auszuräumen ist (OLG Celle, StV 2012, 681, sowie Beschluss vom 28. Februar 2013 [1 Ws 563/10 StrVollz]).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch, soweit beim generellen Versagen von Lockerungen nicht nach einzelnen Lockerungsmaßnahmen differenziert wird und allein deshalb nicht zu erkennen ist, warum gerade bei begleiteten Ausführungen ein Risiko bzw. eine Missbrauchsgefahr nicht mit vertretbarem Aufwand auszuräumen ist (OLG Celle, StV 2012, 681, sowie Beschluss vom 28. Februar 2013 [1 Ws 563/10 StrVollz]).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2015 - 2 Ws 319/15

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge: Zuständigkeit für die gerichtliche

    Die gegen den Beschluss vom 28.1.2013 eingelegte sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht München am 26.3.2013 (1 Ws 251-257/13).
  • KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gerichtliche Nachprüfbarkeit

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nur solche Tatsachen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung berücksichtigen darf, die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung durch die Vollzugsbehörde tatsächlich erwogen wurden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz - juris Rz. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 - juris Rz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) - juris Rz. 9; Kamann/Spaniol in: Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115 Rn. 52).
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