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   OLG Hamm, 14.06.2017 - III-1 Ws 258/17   

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https://dejure.org/2017,31358
OLG Hamm, 14.06.2017 - III-1 Ws 258/17 (https://dejure.org/2017,31358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2017 - III-1 Ws 258/17 (https://dejure.org/2017,31358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - III-1 Ws 258/17 (https://dejure.org/2017,31358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein "Reichsbürger" darf/kann nicht Schöffe sein.

  • beck-blog (Leitsatz)

    Reichsbürger als Schöffe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Eignung eines "Reichsbürgers" als Schöffe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amtsenthebung eines Schöffen aufgrund Sympathisierens mit Reichsbürgerbewegung - Kein Schöffenamt bei Ablehnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und demokratisch legitimierter Gerichte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 51, 77 GVG
    Ein "Reichsbürger" darf kein Schöffe sein

Verfahrensgang

  • LG Essen - 322 E - 1a. 36
  • OLG Hamm, 14.06.2017 - III-1 Ws 258/17

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2017 - 1 Ws 258/17
    Im Hinblick darauf, dass ehrenamtliche Richter einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue unterliegen, haben die Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen ( zu vgl. BVerfG NJW 2008, 2568).
  • VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 38 L 1841/18
    OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 Ws 258/17 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OLG Dresden, 10.07.2018 - 1 Ws 142/18

    Berechnung der Hauptverhandlungsdauer für Zwecke der Vergütung des

    Auch kann etwa die Entfernung des Kanzleisitzes für die Beurteilung von Bedeutung sein, ob der Verteidiger eine längere Sitzungspause anderweitig für seine berufliche Tätigkeit sinnvoll hätte nutzen können (Senat, Beschluss vom 03. November 2017 - 1 Ws 258/17 m.w.N.).
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