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   OLG Jena, 23.01.2008 - 1 Ws 29/08   

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https://dejure.org/2008,48275
OLG Jena, 23.01.2008 - 1 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,48275)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,48275)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,48275)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 399/07

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2008 - 1 Ws 29/08
    Betrugstaten fallen nur dann unter § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO, wenn sie im Schweregrade etwa dem besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) vergleichbar sind, was sich nach der Schadenshöhe und/oder der Art der Ausführung der Tat beurteilt (vgl. KK-Boujong, a.a.O., § 112a Rdnr. 9 m.w.N.; Beschluss des Senats, 1 Ws 399/07 vom 29.10.2007).
  • OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 160/05

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2008 - 1 Ws 29/08
    Maßgeblich für die Beurteilung sind insbesondere auch Art und Umfang des jeweiligen angerichteten Schadens (Senatsbeschluss vom 12.05.2005, 1 Ws 160/05).
  • OLG Hamburg, 20.07.2017 - 2 Ws 110/17

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem

    Betrugstaten sind nur dann geeignete Anlasstaten, wenn sie in ihrem konkreten Schweregrad nach Art und Ausführung sowie Umfang des Schadens mindestens etwa einem besonders schweren Fall des Diebstahls nach § 243 StGB entsprechen (vgl. KG NStZ-RR 2015, 115; OLG Hamm, Beschl. v. 1. April 2010, Az.: 3 Ws 161/10; OLG Thüringen, Beschl. v. 23. Januar 2008, Az.: 1 Ws 29/08 (juris); Meyer-Goßner/Schmitt § 112a Rn. 7; KK-Graf § 112a Rn. 10; HK-Posthoff § 112a Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der

    Maßgeblich für die Beurteilung sind insbesondere auch Art und Umfang des jeweiligen angerichteten Schadens (vgl. Thüringer OLG; Beschluss vom 23.01.2008, 1 Ws 29/08, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147), wobei es unzulässig ist, die Tatschwere nach dem Gesamtschaden zu bemessen (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209, 210).
  • LG Duisburg, 27.10.2011 - 34 Qs 58/11

    Vorliegen einer die Untersuchungshaft rechtfertigenden Wiederholungsgefahr bei

    Allerdings war die Schädigung der einzelnen Kunden jeweils nicht so erheblich, dass hierdurch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung im Sinne einer empfindlichen Störung des allgemeinen Rechtsfriedens (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 23.01.2008, 1 Ws 29/08) eingetreten ist.
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