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   OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18   

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https://dejure.org/2019,17198
OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18 (https://dejure.org/2019,17198)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.06.2019 - 1 Ws 292/18 (https://dejure.org/2019,17198)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Juni 2019 - 1 Ws 292/18 (https://dejure.org/2019,17198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Freispruch, Kostenerstattung, zwei Wahlverteidiger

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2
    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2
    Auslagenerstattung für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kostenerstattung für mehrere Verteidiger? Im sog. Göttinger Transplantantionsskandal” ja

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erstattung der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten zweier Wahlverteidiger bei einem Freispruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 02.05.1994 - 4 Ws 1/94
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Dass eine durch einen Erstattungsanspruch zu schließende Regelungslücke vorliegt, ist bei einem Freigesprochenen, bei dem zur Begründung der finanziellen Haftung nicht an die begangene Straftat angeknüpft werden kann, inzwischen anerkannt, wenn ihm zuvor ein Sicherungsverteidiger beigeordnet wurde (OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2018, 1 Ws 71/18, juris, Rn. 19, 17 m.w.N.; KG, Beschluss vom 02.05.1994, 4 Ws 1-2/94 = NStZ 1994, S. 451).

    Der Höhe nach orientiert sich der Erstattungsanspruch des Freigesprochenen im Gegensatz zu der Entscheidung des Kammergerichts vom 02.05.1994 (KG, Beschluss vom 02.05.1994, 4 Ws 1-2/94 = NStZ 1994, S. 451) nicht an den hypothetischen Kosten eines Pflichtverteidigers (die das Kammergericht dann über § 51 RVG erhöht hat), sondern unmittelbar an den Wahlverteidigergebühren.

  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Dass eine durch einen Erstattungsanspruch zu schließende Regelungslücke vorliegt, ist bei einem Freigesprochenen, bei dem zur Begründung der finanziellen Haftung nicht an die begangene Straftat angeknüpft werden kann, inzwischen anerkannt, wenn ihm zuvor ein Sicherungsverteidiger beigeordnet wurde (OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2018, 1 Ws 71/18, juris, Rn. 19, 17 m.w.N.; KG, Beschluss vom 02.05.1994, 4 Ws 1-2/94 = NStZ 1994, S. 451).

    Dies folgt wiederum aus dem Grundsatz, dass bei einem Freigesprochenen nicht an die strafrechtliche Verurteilung angeknüpft werden kann, wie das Oberlandesgericht Celle wegen der Regelung des § 52 Abs. 1 S. 1 RVG zutreffend nach Freispruch für die Kosten des Sicherungsverteidigers entschieden hat (OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2018, 1 Ws 71/18, juris, Rn. 19).

  • OLG Celle, 28.10.1991 - 3 Ws 226/91
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    So legt die Rechtsprechung bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen, insbesondere in Schwurgerichtssachen, einen großzügigeren Maßstab an (OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1991, 3 Ws 226/91).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Der Bundesgerichtshof verwarf die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen das 1.232 Seiten umfassende Urteil eingelegte und mit der Sachrüge begründete Revision am 28.06.2017 (5 StR 20/16, juris).
  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Eine solche telelogische Reduktion ist den Gerichten über die Grenze des Wortsinns hinaus gestattet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2016, 1 BvR 2230/15, juris, Rn. 50), sofern sie ihre Gerechtigkeitsvorstellungen nicht an die Stelle jener des Gesetzgebers setzen, sondern sich stattdessen darauf beschränken, eine planwidrige Regelungslücke zu füllen.
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Die grundsätzlich verfassungskonforme (dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2004, 2 BvR 1436/04, juris, Rn. 5) Vorschrift ist im vorliegenden Sonderfall jedoch im Wege der Rechtsfortbildung teleologisch zu reduzieren.
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 1 Vollz (Ws) 357/08

    Prognosenentscheidung; Grundlage; Überprüfung; offener Vollzug; geschlossener

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Ebenso kommt dem Gesichtspunkt des Vertrauensverhältnisses zu dem Verteidiger nach der Rechtsprechung besonderes Gewicht zu, wenn der Tatvorwurf massiv in die berufliche und wirtschaftliche Existenz des Angeklagten eingreift (OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.09.2013, 1 Ws 255/13 [unveröffentlicht]; OLG Naumburg, StraFo 2009, S. 128).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Zu der verfahrensgegenständlichen Vorschrift des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO (seit 01.07.2014: § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Beschluss vom 28.03.1984 darauf hingewiesen, dass eine großzügigere Handhabung gerade im Strafprozess, der im Gegensatz zum Zivilverfahren vom Offizialprinzip geprägt werde, in Betracht komme (BVerfG, 2 BvR 275/83, juris, Rn. 28).
  • OLG Bremen, 26.02.2018 - 1 Ws 140/17

    Besetzung des Beschwerdegerichts gegen die durch den Rechtspfleger des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
    Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.11.2017, 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2018, 1 Ws 140/17, juris, Rn. 9 m.w.N.; Meyer-Goßner StPO, 61. Auflage, § 464 b Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch BGH NJW 2003, S. 763 ff), ist auch sonst zulässig, insbesondere binnen der Frist des § 464 b S. 4 StPO eingelegt.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei

    Allein die Schwierigkeit eines Verfahrens rechtfertigt hiervon keine Ausnahme (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 464a Rn. 13; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464a Rn. 13; zu einem - mit dem vorliegenden Fall ersichtlich nicht vergleichbaren - Sonderfall siehe OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 1 Ws 292/18, juris).
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