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   OLG München, 31.05.2021 - 1 Ws 305/21   

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https://dejure.org/2021,16318
OLG München, 31.05.2021 - 1 Ws 305/21 (https://dejure.org/2021,16318)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2021 - 1 Ws 305/21 (https://dejure.org/2021,16318)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 305/21 (https://dejure.org/2021,16318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 112 Abs. 1, 2 Nr. 2, § 310 Abs. 1 Nr. 1
    Untersuchungshaft, Weitere Beschwerde, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Fluchtgefahr, Bewertung, Prozessuale Tat, Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Beschwerde, Fluchtgefahr, Haftbefehl, Verteidiger, Marihuana, Tatverdacht, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidiger, Handeltreiben, Kokain, Beschwerdeverfahren, Wohnung, Verfahren, Untersuchungshaft, weitere Beschwerde, dringender Tatverdacht, nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer dem Beschuldigten nachteiligen Änderung der rechtlichen Bewertung der Tat im Haftbefehl durch das Gericht der weiteren Beschwerde; Berücksichtigung des von nicht im Haftbefehl enthaltenen Taten ausgehenden Fluchtanreizes bei der Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer dem Beschuldigten nachteiligen Änderung der rechtlichen Bewertung der Tat im Haftbefehl durch das Gericht der weiteren Beschwerde; Berücksichtigung des von nicht im Haftbefehl enthaltenen Taten ausgehenden Fluchtanreizes bei der Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus OLG München, 31.05.2021 - 1 Ws 305/21
    Da der Senat auch insoweit aus den unter Ziffer II.1.b) genannten Gründen einen dringenden Tatverdacht bejaht, können diese Taten - auch wenn sie nicht Gegenstand des angegriffenen Haftbefehls sind - bei der Beurteilung der Fluchtgefahr berücksichtigt werden (LR/Lind, StPO, 27. Aufl., § 112 Rn. 65; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 54; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 15; mglw. bereits einen einfachen Tatverdacht als ausreichend erachtend: OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 3 Ws 174/06, juris Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 27.10.2006 - 3 Ws 174/06

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Anberaumung einer nicht ausreichenden Anzahl von

    Auszug aus OLG München, 31.05.2021 - 1 Ws 305/21
    Da der Senat auch insoweit aus den unter Ziffer II.1.b) genannten Gründen einen dringenden Tatverdacht bejaht, können diese Taten - auch wenn sie nicht Gegenstand des angegriffenen Haftbefehls sind - bei der Beurteilung der Fluchtgefahr berücksichtigt werden (LR/Lind, StPO, 27. Aufl., § 112 Rn. 65; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 54; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 15; mglw. bereits einen einfachen Tatverdacht als ausreichend erachtend: OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 3 Ws 174/06, juris Rn. 12).
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