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   OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12   

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OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12 (https://dejure.org/2013,5536)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.03.2013 - 1 Ws 307/12 (https://dejure.org/2013,5536)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 (https://dejure.org/2013,5536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Änderung von Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht; Anforderungen an die Überwachung eines verurteilten Sexualstraftäter durch Anbringung einer elektronischen Fußfessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führungsaufsicht; Voraussetzungen für die nachträgliche Änderung von Weisungen (hier: Elektronische Fußfessel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
    a) Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.07.2012, Az. 2 Ws 290/12; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 68d Rn. 2, § 56e Rn. 2).

    Die Änderung oder Ergänzung einer Weisung scheidet hingegen aus und ist gesetzeswidrig, wenn das Gericht lediglich bekannte Umstände anders beurteilt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63).

  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
    Erforderlich ist unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Gesamtabwägung, bei der die Umstände des Einzelfalles sowie die besonderen Verhältnisse des Verurteilten und dessen Interessen zu berücksichtigen sind, wobei sich die erteilten Weisungen nicht in reinen Überwachungsinteressen erschöpfen dürfen; die Weisungen dürfen nicht die ganze Lebensführung des Verurteilten beeinträchtigen, wenn der Verurteilte nur eine geringfügige Straftat begangen hat oder von der Begehung nur unbedeutender Straftaten abgehalten werden soll (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2011, 521 [richtig: NStZ 2011, 521 - d. Red.] ; OLG Bamberg, StV 2012, 737).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
    Erforderlich ist unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Gesamtabwägung, bei der die Umstände des Einzelfalles sowie die besonderen Verhältnisse des Verurteilten und dessen Interessen zu berücksichtigen sind, wobei sich die erteilten Weisungen nicht in reinen Überwachungsinteressen erschöpfen dürfen; die Weisungen dürfen nicht die ganze Lebensführung des Verurteilten beeinträchtigen, wenn der Verurteilte nur eine geringfügige Straftat begangen hat oder von der Begehung nur unbedeutender Straftaten abgehalten werden soll (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2011, 521 [richtig: NStZ 2011, 521 - d. Red.] ; OLG Bamberg, StV 2012, 737).
  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11

    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
    Soweit die geltend gemachten Beeinträchtigungen nicht die Verhaltensmöglichkeiten des Verurteilten an sich betreffen, sondern lediglich von ihm besorgte Reaktionen anderer, hat er diese auszuhalten (OLG Hamburg, NStZ 2012, 325).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Daher ist aufgrund des Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens regelmäßig auch dann nicht verzichtbar, wenn der Betroffene seine Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens verweigert (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 Ws 33/12 -, juris, Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 Ws 19/09 -, juris, Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Zwar ist Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d Abs. 1 StGB, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - Rn. 19 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013 - 1 Ws 307/12 - Rn. 30 nach juris; Senatsbeschluss vom 16.8.2013 - 1 Ws 129/13; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 68d Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68d Rn. 4; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 68d Rn. 4; ähnlich LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68d Rn. 5).

    Die Neuerteilung oder Änderung einer Weisung scheidet hingegen aus und ist gesetzwidrig, wenn das Gericht lediglich bekannte Umstände anders beurteilt (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013, a. a. O.; Senatsbeschluss, a. a. O.; Fischer, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Daher ist aufgrund des Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens regelmäßig auch dann nicht verzichtbar, wenn der Betroffene seine Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens verweigert (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 Ws 33/12 -, juris, Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 Ws 19/09 -, juris, Rn. 34).
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Das gilt auch dann, wenn der Verurteilte eine Straftat in der eigenen Wohnung begehen wollte; denn dadurch, dass ihm bewusst ist, dass sein Aufenthalt zur Tatzeit am Tatort sofort nachvollzogen werden kann, kann eine erhebliche Hemmschwelle begründet werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris Rdnr. 46).

    e) Sollte die Strafvollstreckungskammer das Vorliegen der Voraussetzungen der Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB bejahen, wird sie zu erörtern haben, ob dem Verurteilten als Ergänzung eine Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB zu erteilen ist, die die Aufstellung einer so genannten Home-Unit in der Wohnung und die Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen an diesem Gerät zum Inhalt hat (Thüringisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 33; Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 53; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 36; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 a. a. O., juris Rdnr. 52; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 26).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Grundsätzlich ist es im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB möglich, dem Verurteilten - wie hier geschehen - jegliches Verlassen, also auch ein nur kurzfristiges Verlassen eines Gebietes zu untersagen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

    Grundsätzlich ist daher die Aufenthaltsbeschränkung auf Teile einer größeren Stadt zulässig (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12).

  • OLG Jena, 06.08.2021 - 1 Ws 221/21

    Anordnung der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes mittels

    Dadurch sind eine erhebliche spezialpräventive Wirkung auf den Verurteilten und eine Erleichterung der Strafverfolgung im repressiven Sinne gegeben (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.03.2013 - 1 Ws 307/12, Rn. 46, juris).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2019 - 2 Ws 855/18

    Unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht

    Die beiden Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg nehmen im Einklang mit der letztgenannten Ansicht in mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der getroffenen Entscheidung gemäß § 463 Abs. 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO im Rahmen der Sachentscheidung vor (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12, juris Rn. 25; Beschluss vom 25.09.2015 - 2 Ws 424/15, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

    Die Änderung oder Ergänzung einer Weisung scheidet hingegen aus und ist gesetzeswidrig, wenn das Gericht lediglich bekannte Umstände anders beurteilt (OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris, Rdnr. 30, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20

    Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge

    Gleiches gilt für die auf eine veränderte Sachlage gestützte Änderung/Neufassung von Weisungen, was an der jeweils aktuellen Kriminalprognose für den Verurteilten auszurichten ist (OLG Nürnberg 11.03.2013 - 1 Ws 307/12, BeckRS 2013, 5853; MüKo-StGB/Groß/Ruderich, 4. Aufl. 2020, § 68d Rn. 4).
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

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