Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.01.2008

Rechtsprechung
   KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07   

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KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
KG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
KG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer

    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1; ; VV RVG Nr. 4142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 442
    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 442
    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Einziehungsgebühr bei Rückgewinnungshilfe

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Chemnitz, 08.01.2008 - 310 Js 844/07

    Rückgewinnungshilfe; zusätzliche Gebühr

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Dies ist auch sachgerecht, weil entscheidend für die Anwendung der Nr. 4142 VV RVG ist, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust bewirken soll (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 - LG Chemnitz, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 310 Js 844/07 -).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Ws 614/06

    Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Dies ist auch sachgerecht, weil entscheidend für die Anwendung der Nr. 4142 VV RVG ist, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust bewirken soll (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 - LG Chemnitz, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 310 Js 844/07 -).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Soweit ein Angeklagter Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und der Verfall ausgeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/97 -, vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 - und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 73 Rdn. 22).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Soweit ein Angeklagter Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und der Verfall ausgeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/97 -, vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 - und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 73 Rdn. 22).
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Zu den "verwandten Maßnahmen' nach Nr. 4142 VV zählte auch die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aF: Entscheidend für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestands ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Betroffenen den Vermögensgegenstand endgültig entziehen bzw. die es zu einem endgültigen Vermögensverlust kommen lassen soll (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., 4142 VV Rn. 6 mwN; so auch KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07, ZfS 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06, StraFo 2007, 131).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Nach überwiegender Ansicht unterfallen Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests, der zur Sicherung der Rückgewinnungshilfe angeordnet worden ist, nicht der Nr. 4142 VV RVG (OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309/07, 310/07 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 Ws 378/08 -, BeckRS 2009, 08073; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, juris).
  • KG, 06.03.2019 - 1 Ws 31/18

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr bei

    Im Zeitpunkt der Bestellung des Rechtsanwalts R... zum Pflichtverteidiger am 3. Mai 2017, mithin vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, bestand in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend Einigkeit, dass Tätigkeiten des Verteidigers, die sich gegen vermögenssichernde Maßnahmen im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a, 73b StGB a.F.) wenden, keinen Gebührenanspruch nach Nr. 4142 RVG auslösen (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 -, StraFo 2007, 131; Senat, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 -, AGS 2009, 224 = StRR 2009, 154 mit zustimmender Anmerkung Burhoff = ZfS 2008, 647 mit zustimmender Anmerkung Hansens; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017 - III-5 Ws 130/17 -, JurBüro 2017, 355; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 Ws 551/17 -, JurBüro 2018, 356; N. Schneider in AnwK-RVG 8. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 14; Hartmann, KostG 48. Aufl., RVG Nr. 4142 VV Rdn. 3; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rdn. 16; Kremer in Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 5; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 8 [mit wohl distanzierendem Hinweis "nach früherer Auffassung"]; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014 - 1 Ws 212/13 -, NStZ-RR 2014, 360; jeweils m. w. Nachw.).

    Gestützt wird dieses Ergebnis auch durch folgenden Umstand: Dass die Verteidigung gegen eine Rückgewinnungshilfe nach altem Recht für den Verteidiger keine Gebühr auslöste, war argumentativ vor allem darauf zurückzuführen, dass die der Rückgewinnungshilfe dienenden strafgerichtlichen Entscheidungen bei dem Beschuldigten noch nicht zu einem Vermögensverlust führten; darüber war vielmehr außerhalb des Strafverfahrens nach Maßgabe des zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisses und des dafür vorgesehenen Verfahrensrechts zu befinden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 -, AGS 2009, 224).

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08

    Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall

    b) bei Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Ansprüche von Verletzten: LG Chemnitz, Beschl. v. 08.01.2008, 310 Js 844/07, www.burhoff.de, und vom 13.06.2007, 5 Qs 15/07, 5 Qs 15/07 - 310 Js 844/07, www.burhoff.de; LG Berlin, Beschl. v. 03.12.2007, 514_1/06 KB II, www.burhoff.de; KG, Beschl. v. 15.04.2008, 1 Ws 309 - 310/07, RVGreport 2008, 429-430, www.burhoff.de.
  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

    Die Entscheidung des Senats vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 - (JurBüro 2009, 30) steht dem nicht entgegen.

    Darüber war vielmehr außerhalb des Strafverfahrens nach Maßgabe des zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisses und des dafür vorgesehenen Verfahrensrechts zu befinden (vgl. KG, Beschluss vom 15. April 2008 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 130/17

    Gebühr nach 4142 VV RVG; Rückgewinnungshilfe; Arrest

    Für diese Fälle fällt eine Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG nicht an (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 17. Februar 2009, - Az. 2 Ws 378/08 - OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2008, - Az. 1 Ws 309-310/07 - dem zustimmend: Hansens, zfs 2008, 647; LG Chemnitz, Beschluss vom 08. Januar 2008, -Az. 5 Qs 17/07-310 Js 844/07 - jeweils zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012, - Az. 2 Qs 18/11 -, zitiert nach beck-online; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV Rdn. 16; Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 7; ders., RVGreport 2016, 282, jeweils zitiert nach jurion; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, VV 4142 Rdn. 8; Schneider/Wolf, Anwaltkommentar RVG, 7. Auflage 2014, VV 4142 Rdn. 14; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 2; anderer Ansicht: OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014, - Az. 1 Ws 212/13 - LG Essen, Beschluss vom 3. Dezember 2014, - Az. 56 Qs 5/14 - ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2019 - 2 Ws 48/19

    Entstehen der Verfahrensgebühr nach Ziffer 4142 VV-RVG

    Nach wie vor sieht es der Senat als entscheidend für die Anwendung des Nr. 4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 - 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG München, 30.07.2013 - 4 Ws 74/13
    Die Maßnahme muss somit darauf gerichtet sein, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV 4142 Rdn. 8; Burhoff RVG 2. Aufl. 4142 Rdn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10.1.2012, AZ.: 2 Qs 18/11; KG, Beschluss vom 15.4.2008, AZ.: 1 Ws 309-310/07).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2020 - 2 Ws 48/19

    Einziehung, Strafcharakter, Neuregelung

    4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.112006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG Oldenburg, 11.01.2018 - 1 Ws 551/17

    Keine Wertgebühr bei Rückgewinnungshilfe

    Nach überwiegender Auffassung - der sich der Senat anschließt - lösen jedoch Tätigkeiten des Verteidigers zur Abwendung eines allein zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe angeordneten dinglichen Arrests den Gebührenanspruch aus Nr. 4142 VV RVG nicht aus (OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2017, III-5 Ws 130/17, bei juris Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 15.04.2008, 1 Ws 309-310/07, bei juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2006, 2 Ws 614/06 , StraFo 2007, 131; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10.01.2012, 2 Qs 18/11 , bei juris Rn. 10; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage, 4142 VV Rn. 3 a.E.; Mayer/Kroiß-Kroiß, RVG, 7. Auflage, Nr. 4141-4147 VV Rn. 16; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22. Auflage, VV 4142 Rn. 8; Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage VV 4142 Rn. 5).
  • LG Saarbrücken, 10.01.2012 - 2 Qs 18/11

    Rückgewinnungshilfe; dinglicher Arrest, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • LG Essen, 03.12.2014 - 56 Qs 5/14

    Anwaltliche Vergütung der Vertretung des Arrestbetroffenen im Arrestverfahren zur

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13521
OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07 (https://dejure.org/2008,13521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 Ws 309/07 (https://dejure.org/2008,13521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 Ws 309/07 (https://dejure.org/2008,13521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelf des Angeklagten gegen die Beauftragung eines bestimmten Gutachters zur Erstellung eines Gutachtens zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gutachtenauftrags zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 81 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 205; ; StPO § 304; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 305 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 1
    Strafprozessrecht: Konkretisierung des Untersuchungsauftrags an den Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 Ws 235/06

    Zwangsmaßnehmen, Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07
    Die Untersuchungsanordnung muss nämlich, soweit sie körperliche Eingriffe mit umfassen soll, diese genau bezeichnen und darf die dahingehende Entscheidung nicht dem mit der Untersuchung betrauten Arzt überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490 m.w.N.; Thüringer OLG, StV 2007, 24).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07
    Die Untersuchungsanordnung muss nämlich, soweit sie körperliche Eingriffe mit umfassen soll, diese genau bezeichnen und darf die dahingehende Entscheidung nicht dem mit der Untersuchung betrauten Arzt überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490 m.w.N.; Thüringer OLG, StV 2007, 24).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12

    Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im

    Die Aufzählung ist aber nicht abschließend (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rn. 8f., zitiert nach juris, Meyer-Goßner StPO, 55. Aufl., § 305, Rn. 7).
  • OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der

    Von diesem Grundsatz finden sich Ausnahmen in § 305 S. 2 StPO im Hinblick u. a. auf Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung von Ordnungs- und Zwangsmitteln, die Aufzählung ist aber nicht abschließend (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rnr. 8f., zitiert nach juris, vgl. ferner Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., § 305, Rnr. 7).
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