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   OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02   

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https://dejure.org/2002,2982
OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02 (https://dejure.org/2002,2982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2002 - 1 Ws 318/02 (https://dejure.org/2002,2982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2002 - 1 Ws 318/02 (https://dejure.org/2002,2982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstimmung der Verteidiger mehrerer derselben Tat Beschuldigter; Gemeinsame Verteidigungsstrategie; Interessenkonflikt; Teilnahme am Gespräch des anderen Verteidigers mit seinem Mandanten; Verbot der Mehrfachverteidigung; Verteidigung durch verschiedene gesondert ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3267
  • StV 2002, 533
  • JR 2003, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02
    § 146 StPO steht aber einer Verteidigung durch verschiedene, gesondert mandatierte Rechtsanwälte aus einer Anwaltssozietät nicht entgegen (BVerfGE 43, 79, 90 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 146 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Eine gemeinschaftliche Verteidigung kann bei gleichartigem Verteidigungsziel auch sachdienlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 Ws 318/02, JR 2003, 346 ff. mit Anm. Beulke).
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 26 Qs 9/08

    Strafverteidigung: Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer Angeschuldigter

    Der Wortlaut der Vorschrift bezieht sich nicht auf eine Personenvereinigung wie eine Sozietät (vgl. OLG xxx NJW 2002, 3267(3267); OLG xxx NStZ 1999, 212 (212); LG xxx NJW 2005, 2245).

    § 146 StPO verbietet nicht die Abstimmung des Vorgehens zwischen mehreren Verteidigern von Beschuldigten derselben Tat (OLG xxx NJW 2002, 3267(3267)).

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