Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anklageschrift wegen gewerbsmäßigen Betruges: Notwendiger Inhalt beim Vorwurf der systematischen Veranlassung von Personen zu nutzlosen kostspieligen Telefonanrufen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erfüllung der durch die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift aufgestellten Anforderungen beim Vorwurf komplexerer Straftaten oder Organisationsdelikte; Strafbarkeit der Veranlassung zu kostspieligen Telefonanrufen durch wahrheitswidrige angebliche Kontaktanzeigen; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der durch die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift aufgestellten Anforderungen beim Vorwurf komplexerer Straftaten oder Organisationsdelikte; Strafbarkeit der Veranlassung zu kostspieligen Telefonanrufen durch wahrheitswidrige angebliche Kontaktanzeigen; ...
- Judicialis
StPO § 200 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 200 Abs. 1
Zur Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei größerem Organisationsdelikt. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 31.10.2005 - 10 KLs 29/05
- OLG Oldenburg, 14.02.2006 - 1 Ws 33/06
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 467
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10
Ping-Anrufe sind Betrug
Vorliegend sind die Angeschuldigten jedoch - anders als die durch eine Vielzahl von strafbaren Einzelakten tätig gewordenen Beschuldigten in dem der Senatsentscheidung vom 14. Februar 2006 (1 Ws 33/06, NStZ 2006, 467) zu Grunde liegenden Fall - nur zu Beginn der "Ping-Aktion" einmalig tätig geworden.