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   OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13 L   

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https://dejure.org/2013,65895
OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13 L (https://dejure.org/2013,65895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2013 - 1 Ws 33/13 L (https://dejure.org/2013,65895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 1 Ws 33/13 L (https://dejure.org/2013,65895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Freigabe von Überbrückungsgeld für Maßnahmen zur Familienplanung; Kostentragung für Ausführungen eines Gefangenen zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 4 JVollzGB BW, § 10 Abs 3 S 2 JVollzGB BW, § 52 Abs 3 JVollzGB BW
    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Freigabe von Überbrückungsgeld für die Kosten der Ausführung des Gefangenen in eine Kinderwunschklinik zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freigabe von Überbrückungsgeld - für eine künstliche Befruchtung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ws 55/05

    Strafvollzug: Erwerb von Kleidungsstücken für den begleiteten Ausgang aus dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Von maßgeblicher Bedeutung kann danach sein, ob das Überbrückungsgeldsoll auch bei einer Bewilligung des Rückgriffs auf den vorhandenen Betrag bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt wieder erreicht werden kann (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 1983, 310; OLG Hamburg, a.a.O.; Däubler/Galli in Feest/Lesting, a.a.O., § 51 Rn. 13), oder umgekehrt die Maßnahme aus anderen - verfügbaren - Mitteln finanziert werden kann (vgl. Senat NStZ 2006, 62; OLG Frankfurt ZfStrVo 1979, 186; Däubler/Galli, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 30.06.1983 - Ws 95/83

    Antrag auf Gestattung einer Vollstreckung der eigenen Gefängnisstrafe in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Die tatbestandliche Voraussetzung des § 52 Abs. 3 JVollzGB III, dass das Überbrückungsgeld nur für Ausgaben in Anspruch genommen werden kann, die der Eingliederung des Gefangenen dienen, greift mit der "Eingliederung" einen - gerichtlich voll überprüfbaren (vgl. dazu OLG Bremen StV 1984, 166; OLG Hamm NStZ 1985, 573; Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 115 Rn. 29 - jeweils zu § 8 StVollzG) - Rechtsbegriff auf, der auch an anderen Stellen im baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuch - wie zuvor schon im Strafvollzugsgesetz - Verwendung findet (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 1 JVollzGB III; § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG) und namentlich an den in § 2 Abs. 4 JVollzGB III (der § 3 Abs. 3 StVollzG entspricht) niedergelegten Eingliederungsgrundsatz anknüpft.
  • OLG Hamm, 15.07.1985 - 1 Vollz (Ws) 83/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Die tatbestandliche Voraussetzung des § 52 Abs. 3 JVollzGB III, dass das Überbrückungsgeld nur für Ausgaben in Anspruch genommen werden kann, die der Eingliederung des Gefangenen dienen, greift mit der "Eingliederung" einen - gerichtlich voll überprüfbaren (vgl. dazu OLG Bremen StV 1984, 166; OLG Hamm NStZ 1985, 573; Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 115 Rn. 29 - jeweils zu § 8 StVollzG) - Rechtsbegriff auf, der auch an anderen Stellen im baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuch - wie zuvor schon im Strafvollzugsgesetz - Verwendung findet (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 1 JVollzGB III; § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG) und namentlich an den in § 2 Abs. 4 JVollzGB III (der § 3 Abs. 3 StVollzG entspricht) niedergelegten Eingliederungsgrundsatz anknüpft.
  • OLG Frankfurt, 01.02.1983 - 3 Ws 983/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Von maßgeblicher Bedeutung kann danach sein, ob das Überbrückungsgeldsoll auch bei einer Bewilligung des Rückgriffs auf den vorhandenen Betrag bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt wieder erreicht werden kann (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 1983, 310; OLG Hamburg, a.a.O.; Däubler/Galli in Feest/Lesting, a.a.O., § 51 Rn. 13), oder umgekehrt die Maßnahme aus anderen - verfügbaren - Mitteln finanziert werden kann (vgl. Senat NStZ 2006, 62; OLG Frankfurt ZfStrVo 1979, 186; Däubler/Galli, a.a.O.).
  • OLG Celle, 02.01.1991 - 1 Ws 278/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Von den einer Eingliederung dienenden Maßnahmen sind danach insbesondere reine Konsumhandlungen und ausschließlich der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gefangenen dienende Investitionen abzugrenzen - etwa die Anschaffung eines Fernsehgeräts (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90, bei juris), einer Fernsehantenne (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei juris) oder eines Wasserkochers (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03, bei juris).
  • OLG Hamm, 16.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Eine sinnvolle und gebotene Beschränkung des dadurch eröffneten weiten Anwendungsbereichs des § 52 Abs. 3 JVollzGB III ist dagegen erst im Rahmen des der Anstalt eröffneten Folgeermessens vorzunehmen (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O., und Beschluss vom 16.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94; OLG Frankfurt ZfStrVo 1979, 186 und 1983, 310 - jeweils zu § 51 StVollzG).
  • OLG Hamm, 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Von den einer Eingliederung dienenden Maßnahmen sind danach insbesondere reine Konsumhandlungen und ausschließlich der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gefangenen dienende Investitionen abzugrenzen - etwa die Anschaffung eines Fernsehgeräts (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90, bei juris), einer Fernsehantenne (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei juris) oder eines Wasserkochers (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03, bei juris).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03

    Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
    Von den einer Eingliederung dienenden Maßnahmen sind danach insbesondere reine Konsumhandlungen und ausschließlich der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gefangenen dienende Investitionen abzugrenzen - etwa die Anschaffung eines Fernsehgeräts (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90, bei juris), einer Fernsehantenne (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei juris) oder eines Wasserkochers (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03, bei juris).
  • OLG Dresden, 10.12.2013 - 2 Ws 569/13

    Keine Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beiordnung im

    Die in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden - 1. Strafsenat - vom 13. Juni 2007, Az.: 1 Ws 155/06 (AGS 2007, 404) vertretene Gegenmeinung ist durch den 1. Strafsenat zwischenzeitlich aufgegeben worden (Beschluss vom 25. April 2013, Az.: 1 Ws 33/13).
  • KG, 29.10.2019 - 1 Ws 31/19

    Kostenfestsetzung, Differenztheorie, Teilfreispruch, Verzinsungsbeginn

    ist dies unbeachtlich, weil die Rechtsanwältin an ihr einmal bei der Bestimmung der Gebührenhöhe im Rahmen des § 14 RVG ausgeübtes Ermessen gebunden ist (vgl. Senat. Beschlüsse vom 26. August 2009 - 1 Ws 109/09 - 11. Juli 2013 - 1 Ws 33/13 - und 22. Mai 2017 - 1 Ws 21/17 -).
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