Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 11.11.2004

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   OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04   

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https://dejure.org/2004,6729
OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04 (https://dejure.org/2004,6729)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04 (https://dejure.org/2004,6729)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1 Ws 343/04 (https://dejure.org/2004,6729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen eines Geständnisses

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
    Widerruf der Strafaussetzung bei angekündigtem Geständniswiderruf in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 8
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
    Ist aber ein Widerruf nicht mehr möglich, wie dies im Falle einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Fall ist (vgl. OLG Jena StV 2003, 575, das die Zulässigkeit des Widerrufes im Falle der unbeschränkten Berufung offen gelassen hat; OLG Hamm, StV 2004, 83f), und der Verurteilte daher an dieses Geständnis gebunden, widerspricht die Unschuldsvermutung nicht dem Widerruf, denn der Schuldspruch ist damit rechtskräftig geworden.
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
    Dies sind vor allem Fälle, in denen noch vor der Hauptverhandlung das polizeiliche oder richterliche Geständnis widerrufen wird (OLG Schleswig SchlHA 2004, 161f - zitiert nach juris) oder aber im laufenden Strafverfahren ein Widerruf erfolgt.
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
    Bei Vorliegen eines Geständnisses wird daher als Ausnahmefall weiterhin ein Widerruf im Sinne dieser Vorschrift für zulässig erachtet (vgl. EuGH a.a.O. 45; so schon BVerfG NStZ 1991, 30 und EuGH StV 1992, 282, 283).
  • OLG Hamburg, 29.09.2003 - 1 VAs 7/03

    Widerruf einer im Gnadenwege erfolgten Strafaussetzung wegen neuer Verurteilung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
    Dem steht auch nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK entgegen (OLG Hamburg NJW 2003, 3574, 3575).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht lediglich dann die Unschuldsvermutung verletzt, wenn das Gericht, das über den Widerruf gemäß § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB zu entscheiden hat, eine Schuldfeststellung außerhalb des Strafverfahrens vor dem zuständigen Gericht trifft (NJW 2004, 43 ff, OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    - III-3 Ws 101/12, juris Rn. 9 ff. mwN; s. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. September 2004 - 1 Ws 343/04, NStZ-RR 2005, 8 f.; Hans. OLG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 VAs 7/03, NJW 2003, 3574, 3575).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger

    Ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu folgen ist, wonach der Beschuldigte an ein Geständnis gebunden ist, wenn lediglich noch ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem keine neue Tatsachenfeststellung stattfindet (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 ), kann hier offenbleiben.

    Ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu folgen ist, wonach der Beschuldigte an ein Geständnis gebunden ist, wenn lediglich noch ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem keine neue Tatsachenfeststellung stattfindet (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 ), kann hier offenbleiben.

  • OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer

    Bei Vorliegen eines glaubhaften Geständnisses wird als Ausnahme ein Widerruf gleichfalls für zulässig erachtet, vgl. BVerfG, NJW 2005, 817, Fischer, StGB, 56. Aufl., § 56f Rn. 7 m. w. N. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Verurteilte das Geständnis zwischenzeitlich widerrufen hat und dieses im Verfahren noch Berücksichtigung finden kann, vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2005, 8,9.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
    Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

    Weiteres Zuwarten auf den Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens ist unter diesen Umständen nicht veranlasst, zumal die Bewährungszeit seit nahezu zwei Jahren abgelaufen ist (vgl. entsprechend OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 für den Fall einer noch ausstehenden Entscheidung des Revisionsgerichts nach tatrichterlicher Verurteilung aufgrund eines [inzwischen widerrufenen] Geständnisses).
  • LG Arnsberg, 26.04.2017 - 2 Qs 29/17
    Denn der Widerruf der Strafaussetzung ist auch ohne rechtskräftige Verurteilung zumindest dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft - wie hier - im Rahmen einer Hauptverhandlung vor einem Richter eingestanden hat (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2004, 2 BvR 2314/04, zit. nach NStZ 2005, 204; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003, III-3 Ws 469/03, zit. nach NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012, III-3 Ws 101/12, zit. nach juris; KG, Beschluss vom 18.08.2015, 5 Ws 103/15, zit. nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004, 2 Ws 209/04, zit. nach NStZ 2004, 685, 686; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004, Ws 558, 559/04, zit. nach NJW 2004, 2032; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004, 4 Ws 180/04, zit. nach NJW 2005, 83, 84; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004, 1 Ws 343/04, zit. nach NStZ-RR 2005, 8).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

    Weiteres Zuwarten auf den Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens ist unter diesen Umständen nicht veranlasst, zumal die Bewährungszeit seit nahezu zwei Jahren abgelaufen ist (vgl. entsprechend OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 für den Fall einer noch ausstehenden Entscheidung des Revisionsgerichts nach tatrichterlicher Verurteilung aufgrund eines [inzwischen widerrufenen] Geständnisses).
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   OLG Jena, 11.11.2004 - 1 Ws 343/04   

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https://dejure.org/2004,55615
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OLG Jena, Entscheidung vom 11.11.2004 - 1 Ws 343/04 (https://dejure.org/2004,55615)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. November 2004 - 1 Ws 343/04 (https://dejure.org/2004,55615)
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