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   OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10   

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https://dejure.org/2010,355
OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10 (https://dejure.org/2010,355)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.08.2010 - 1 Ws 371/10 (https://dejure.org/2010,355)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. August 2010 - 1 Ws 371/10 (https://dejure.org/2010,355)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 23; 27; 263 Abs. 1 StGB
    Ping-Anruf (1 x Klingeln), um sinnlosen Rückruf auf kostenpflichtiger Telefonnummer zu provozieren, ist Betrug

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Ping" Lock-Anrufe sind strafbarer Betrug

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ping - ruf mich zurück - oder, wenn der Betrüger einmal klingelt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ping-Anrufe sind Betrug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täuschung durch Ping-Anrufe

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Betrug durch "Ping-Anrufe"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit sogenannter Ping-Anrufe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Betruges durch Ping-Anrufe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betrugsrelevante Täuschung durch sog. Ping-Anrufe

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Ping-Anrufe können Betrug darstellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anpingen und Hinterlassen einer Mehrwertdienste-Nummer strafbar

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Ping-Anrufen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Als Betrug strafbar: Täuschung durch "Ping"- Lockanrufe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug per Telefon - Abzocke mit Ping-Anrufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ping-Anrufe: Abzocke bei Rückruf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Ping-Anrufe": Betrügerische Täuschung durch Lockanrufe kann strafbar sein - Animieren zum Rückruf bei kostenpflichtiger Tonbandansage ist betrügerische Täuschung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betrügerische Täuschung durch Lockanrufe

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betrug mit ergaunerten Rückrufen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betrug mit ergaunerten Rückrufen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Ping"-Anrufe können Betrug sein

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ping-Anrufe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 791
  • BB 2010, 2186
  • K&R 2010, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Die Strafkammer hat - dem Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 20. August 2010 - 1 Ws 371/10, wistra 2010, 453 mit Anmerkungen von Jahn, JuS 2010, 1119 und Eiden, Jura 2011, 863) in dieser Sache folgend - die Täuschung in Folgendem gesehen: Ein eingehender Anruf stelle einen Vorgang dar, der die konkludente Erklärung erhalte, der Anrufer strebe über das Herstellen der Telefonverbindung hinaus eine inhaltlich ernstgemeinte zwischenmenschliche Kommunikation mit dem Angerufenen an.

    Diese Auffassung, der sich der Senat anschließt, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Oldenburg aaO, wistra 2010, 453, 454; LG Hildesheim, Urteil vom 10. Februar 2004 - 26 KLs 16 Js 26785/02, MMR 2005, 130, 131; Ellbogen/Erfurth, CR 2008, 635; Eiden, Jura 2011, 863, 865 f.; Kölbel, JuS 2013, 193, 195 f.; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 11 f.; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 28c; Park/Zieschang, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., § 263 Rn. 36 Fn. 40 ; Geppert/Schütz, Beck-TKG-Komm/Ditscheid/Rudloff, 4. Aufl., Vorbemerkung vor § 66a Rn. 40; so wohl auch Brand/Reschke, NStZ 2011, 379, 381; im Ergebnis auch Beck-OK v. Heintschel-Heinegg/Beukelmann, StGB, § 263 Rn. 17.2 (Stand: 8. März 2013)).

    Soweit einige Autoren die Auffassung vertreten, das Hinterlassen der Rufnummer in der Anrufliste eines Mobiltelefons erlaube insbesondere mit Blick darauf, dass ein Anruf in Abwesenheit automatisch in der Anrufliste gespeichert werde, keine Rückschlüsse auf den Willen des Anrufers, der Erklärungswert erschöpfe sich vielmehr darin, dass ein Anruf mit Rufnummernübermittlung eingegangen sei (Erb, ZIS 2011, 368, 369, der im Folgenden allerdings den von ihm angenommenen, durch Suggestion erregten Irrtum der Angerufenen ebenfalls unter § 263 StGB subsumiert; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 119; Lux/Schumann, ZWH 2013, 10, 13 f.; im Ergebnis ebenso Ladiges, JuS 2012, 50, 54 f.; kritisch auch Jahn, JuS 2010, 1119, 1120; NK-StGB-Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 109 mit Fn. 3; Becker, JuS 2014, 307, 311 f.), kann dem nicht gefolgt werden: Ein Telefon stellt nach allgemeiner Auffassung ein Kommunikationsmittel dar, so dass die damit vorgenommene Anwahl eines anderen Telefons - wenn zwischen den Teilnehmern nichts anderes vereinbart ist (vgl. insoweit Eiden, Jura 2011, 863, 866) - von dem durchschnittlichen Nutzer eines Mobiltelefons als Angerufenem zu Recht so verstanden werden darf, dass auch der Anrufer sein Telefon als Kommunikationsmittel nutzen wollte (Eiden, Jura 2011, 863, 866; Kölbel, JuS 2013, 193, 196).

    Dass dieser Irrtum vermeidbar gewesen sein mag - was insbesondere in den etwa 60.000 Fällen, in denen die Angerufenen die Mehrwertdienstenummer zuvor von ihrem Mobiltelefon auf ihr Festnetztelefon übertrugen, nicht fernliegend erscheint -, steht der Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals nicht entgegen (BGH, Urteile vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 5, und vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201; kritisch Jahn, JuS 2010, 1119, 1120 mwN; gegen den Ansatz der "Viktimodogmatik" in Fällen wie dem vorliegenden überzeugend Erb, ZIS 2011, 368, 372 ff.).

  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Strafbarkeit des "Anpingens" von Handys als Betrug

    Die Kammer hat dies nunmehr - abweichend von ihrem Beschluss vom 26. Mai 2010 (Nichteröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 204 Abs. 1 StPO), der vom Oberlandesgericht Oldenburg unter dem 20. August 2010 (Az. 1 Ws 371/10; abgedruckt in JuS 2010, 1119) aufgehoben worden ist - angenommen.

    Treffen in einem uneigentlichen Organisationsdelikt rechtlich zusammentreffende Fälle (§ 52 StGB) des Versuchs und der Vollendung des gleichen Delikts zusammen, handelt es sich insgesamt um ein vollendetes Delikt (so auch BGHSt 47, 1; anders anscheinend OLG Oldenburg JuS 2010, 1119).

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