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OLG Nürnberg, 04.08.2009 - 1 Ws 398/09 H |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verlängerung der Untersuchungshaft durch die Zurückstellung einer Schuldfähigkeitsbegutachtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Zurückstellung einer Schuldfähigkeitsbegutachtung
- Judicialis
StPO § 121 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 Abs. 1
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Zurückstellung einer Schuldfähigkeitsbegutachtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anklage wegen …
Letztendlich handelt es sich insoweit ohnehin um reine Ordnungsregeln, die die Rechtmäßigkeit der Nichteröffnung des Hauptverfahrens nicht berühren (vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws 398/09). - OLG Hamm, 17.05.2011 - 1 Ws 218/11
Beschleunigung in Haftsachen; Nichterholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens …
Dies zwingt aber nicht in jedem Fall dazu, sofort ein solches Gutachten in Auftrag zu geben (vgl. OLG Nürnberg B. v. 04.08.2009, 1 Ws 398/09, JURIS Rdnr 9).