Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32559
OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09 (https://dejure.org/2009,32559)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09 (https://dejure.org/2009,32559)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 414/09 (https://dejure.org/2009,32559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger Verurteilung wegen einer neuen Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger Verurteilung wegen einer neuen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09
    Ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu folgen ist, wonach der Beschuldigte an ein Geständnis gebunden ist, wenn lediglich noch ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem keine neue Tatsachenfeststellung stattfindet (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 ), kann hier offenbleiben.

    Ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu folgen ist, wonach der Beschuldigte an ein Geständnis gebunden ist, wenn lediglich noch ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem keine neue Tatsachenfeststellung stattfindet (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8 ), kann hier offenbleiben.

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09
    Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575).

    Eine Schuldfeststellung in einem parallel zu dem vor dem eigentlich zuständigen erkennenden Gericht geführten Verfahren muss ausgeschlossen werden ( EGMR StV 2003, 82, 85).

  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09
    Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575).
  • EGMR, 29.11.2005 - 18378/03

    NOSAL v. UKRAINE

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09
    Mit Beschluss vom 29.11.2007 setzte das Landgericht G. die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Künzelsau vom 1.9.2005 (Az. 2 Ds 44 Js 18378/03), aus dem Urteil des Amtsgerichts Arnstadt vom 27.7.2005 (Az. 630 Js 12773/05 - 1 Ds) und aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 8.9.2005 (Az. 510 Js 20303/03 - 2 KLs) zur Bewährung aus.
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG Oldenburg, 20.01.2014 - 1 Ws 29/14

    Strafaussetzung zur Bewährung - Zulässigkeit Widerrufs neue Straftat

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verurteilte das Geständnis zwischenzeitlich widerrufen hat und dieses im Verfahren noch Berücksichtigung finden kann (vgl. Senatsentscheidung v. 14.10.2009, 1 Ws 548/09, NdsRpfl 2010, 92; Thür. OLG, Beschluss v. 29.10.2009, 1 Ws 414/09, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht