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OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14 (StrVollz) |
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OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 1 Ws 419/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32657)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Genehmigung der Annahme fremder Bekleidungsgegenstände unter Strafgefangenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht eines Gefangenen zur Entgegennahme von Bekleidungsgegenständen von einem anderen Gefangenen
- Wolters Kluwer
Genehmigung der Annahme fremder Bekleidungsgegenstände unter Strafgefangenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1006
Genehmigung der Annahme fremder Bekleidungsgegenstände unter Strafgefangenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übergabe von Schuhen zwischen Strafgefangenen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 10.02.2014 - 50 StVK 44/14
- LG Oldenburg, 19.08.2014 - 50 StVK 44/14
- OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14 (StrVollz)
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 114
- NStZ-RR 2015, 62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92
Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen …
Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14
Denn nach § 1006 wird nicht Eigentum des Besitzers vermutet, sondern dass der Besitzer bei Erwerb des Besitzes Eigenbesitz begründete, dabei unbedingtes Eigentum erwarb und es während der Besitzzeit behielt (BGH NJW 1994, 939). - OLG Hamm, 26.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 323/01
Gegenstände im Gewahrsam des Strafgefangenen
Auszug aus OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 419/14
Insoweit müssen im Rahmen des § 76 Abs. 1 NJVollzG auch die Kriterien des § 22 Abs. 1 NJVollzG berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, NStZ 2002, 613 zur vergleichbaren Konstellation, soweit es sich um einen Gegenstand handelt, der der Ausstattung des Haftraums dienen soll).