Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung und Beachtung der strikten Verhältnismäßigkeit bei der Überprüfung der Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung und Beachtung der strikten Verhältnismäßigkeit bei der Überprüfung der Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
- LG Regensburg, 06.03.2014 - StVK 60/10
- OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 44
- StV 2014, 151
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
Dabei ist insbesondere darauf in besonderem Maße abzustellen, ob neue Umstände dazu geführt haben, dass die der ursprünglichen Unterbringungsanordnung zu Grunde liegende Gefahrenprognose zu Gunsten des Untergebrachten korrigiert werden muss (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087;… Veh in MK-StGB § 67 d Rn. 20 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
Dabei ist insbesondere darauf in besonderem Maße abzustellen, ob neue Umstände dazu geführt haben, dass die der ursprünglichen Unterbringungsanordnung zu Grunde liegende Gefahrenprognose zu Gunsten des Untergebrachten korrigiert werden muss (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087;… Veh in MK-StGB § 67 d Rn. 20 m.w.N.). - BGH, 15.11.1955 - StB 44/55
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
Nach BGHSt 8, 194 ist dabei zutreffend auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer im Falle einer sofortigen Beschwerde im Gegensatz zu einer "einfachen" Beschwerde, bei der das Ausgangsgericht ein Abhilfeverfahren durchzuführen hat (§ 306 Abs. 2 StPO), eine Instanz "verlorenginge". - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
Darüber hinaus sind die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 04.05.2011 (NJW 2011, 1931 ff.) festgelegten Grundsätze zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung, aber auch die in der Folge ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 05.12.2012 (BGBl. 2012 I. S. 2425 ff.) und das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (…BaySvVollzG vom 22.05.2013, GVBl. 2013, S. 275 ff.), zu berücksichtigen.
- OLG Nürnberg, 02.03.2015 - 1 Ws 49/15
Anordnung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung in der …
Im Falle unterbliebener Lockerungen ist eine Fristsetzung nach § 67d Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 66c Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB nicht zulässig (im Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.10.2013, Az.: 1 Ws 421/13).Die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen ist nämlich in § 66c Abs. 1 Nr. 3 StGB geregelt, auf den § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB nicht verweist, und deshalb entgegen dem Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 24.06.2013 (Az.: 7 StVK 116/13) keiner Fristsetzung nach § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB zugänglich (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 23.10.2013, Az.: 1 Ws 421/13, abrufbar über juris).
- OLG Nürnberg, 22.02.2016 - 1 Ws 6/16
Angebot einer Einzeltherapiemaßnahme durch Justizvollzugsanstalt
§ 119a Abs. 1 StVollzG verweist ausdrücklich nur auf § 66c Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 StGB, nicht jedoch auf § 66c Abs. 1 Nr. 3 StGB, der dort unter a) vollzugsöffnende Maßnahmen und Entlassungsvorbereitungen regelt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.10.2013, Az. 1 Ws 421/13, für die gleichlautende Verweisung in § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB). - OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt …
Ob dies der Fall ist, kann nur wertend entschieden werden, und zu beachten ist weiter, dass die Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts, ggf. bspw. durch die Einholung neuer Prognosegutachten, mit zunehmender Dauer des Maßregelvollzugs steigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.10.2013, 1 Ws 421/13; juris;… MK-StGB/Veh, a.a.O., m.w.Nw. aus der Rspr.). - OLG Dresden, 13.12.2022 - 2 Ws 298/22
Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Entscheidung über Fortdauer der …
Der Senat hält insoweit zwar an der Auffassung fest, dass die Strafvollstreckungskammer nicht verpflichtet ist, die vom forensisch-psychiatrischen Sachverständigen S1 in seinem kriminalprognostischen Gutachten vom 9. Juli 2020 vorgeschlagenen Maßnahmen und in der Anhörung vom 24. August 2020 benannten "realen Erprobungsschritte" im Sinne von Vollzugslockerungen vorzuschreiben, weil die Anordnungsbefugnis nach § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB sich lediglich auf die ausreichende Betreuung im Sinne des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB, nicht aber auf konkrete vollzugsöffnende Maßnahmen nach § 66c Abs. 1 Nr. 3 lit. a StGB bezieht (siehe Senatsbeschluss vom 04. Februar 2021 - 2 Ws 322/21; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Januar 2019, III-3 Ws 54/18, Rn. 100, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Oktober 2013, 1 Ws 421/13, BeckRS 2013, 19954).