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OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StPO § 111b; StPO § 111d; § 917 ZPO
Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des Ermittlungsverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des Ermittlungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 917
Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des Ermittlungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes - und die Nichtförderung des Ermittlungsverfahrens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes bei Nichtförderung eines Ermittlungsverfahrens unverhältnismäßig
Papierfundstellen
- NJW 2015, 8
- StV 2016, 13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
Auszug aus OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14
Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder im Hinblick auf das Verhalten des Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Anspruch auf Wertersatzeinziehung bzw. Rückgewinnungshilfe ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409; OLG Oldenburg, StraFo 2009, 283). - OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09
Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14
Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder im Hinblick auf das Verhalten des Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Anspruch auf Wertersatzeinziehung bzw. Rückgewinnungshilfe ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409; OLG Oldenburg, StraFo 2009, 283). - OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07
Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des …
Auszug aus OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14
Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung oder Rückgewinnungshilfe in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241).