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   OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10   

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https://dejure.org/2011,6258
OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10 (https://dejure.org/2011,6258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2011 - 1 Ws 435/10 (https://dejure.org/2011,6258)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 1 Ws 435/10 (https://dejure.org/2011,6258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen Strafantrag; Ermittlungsumfang im Klageerzwingungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen Strafantrag; Ermittlungsumfang im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 21.01.2014 - 1 Ws 513/13

    Klageerzwingungsverfahren: Anfangsverdacht eines Betruges durch Mitarbeiter eines

    Es ist jedoch allgemein anerkannt und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG EuGRZ 1998, 466), dass sie dann ergehen kann, wenn die Staatsanwaltschaft bereits wegen Verneinung eines Anfangsverdachts keine Ermittlungen durchgeführt hat und dies rechtlicher Überprüfung nicht standhält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013, 1 Ws 398/13; vom 9. Februar 2011, 1 Ws 435/10; OLG Köln NStZ-RR 2003, 212; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 387; OLG Koblenz NStZ 1995, 50; KG NStZ 1990, 355; Meyer-Goßner, 56. Aufl., § 175 Rdnr. 2).
  • OLG Celle, 05.02.2016 - 2 Ws 1/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anordnung der Wiederaufnahme wegen eines

    Nach herrschender Meinung sollen diese Tätigkeiten aber in erster Linie "lückenschließender" Art sein und nicht darauf hinauslaufen, dass das Oberlandesgericht das Ermittlungsverfahren überwiegend oder vollständig führt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 Ws 6/04 - Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 435/10 = NStZ-RR 2011, 280; Graalmann-Scherer in Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 175 RdNr. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. (2015), § 173 RdNr. 3).
  • OLG Hamm, 27.10.2020 - 2 Ws 20/20
    Der Antragsteller ist als Sohn des Verletzten gemäß § 395 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO Nebenklageberechtigter und damit als Verletzter im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO antragsberechtigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02 2011 - 1 Ws 435/10 -, Rn. 25, juris).
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