Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 21.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08   

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OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,11119)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,11119)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,11119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a Abs. 1 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Wiederholte oder fortgesetzte Begehung einer die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat als Voraussetzung des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO; Heranziehung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 364
  • AnwBl 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.

    Es kommt also auch darauf an, aus welchem Grund es zu der Tätlichkeit gekommen ist und welche Folgen diese für das Opfer zeigte (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210).

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Art und Ausmaß des Schadens müssen erheblich (BVerfGE 35, 185, 192) sowie die Taten im Unrechtsgehalt und im Schweregrad überdurchschnittlich sein (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 a Randziffer 9 m.w.N.).

    Bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB als Anlasstat ist maßgeblich auf den Unrechtsgehalt der Tat abzustellen und danach zu fragen, ob diese in ihrer konkreten Ausgestaltung die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigt hat (vgl. BVerfGE 35, 185 ff.; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 112 a Randziffer 26 ff.).

  • Drs-Bund, 07.09.1971 - BT-Drs VI/2558
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Dort (BT-Drucksache VI/2558 Begründung) ist wie folgt ausgeführt: "Notwendige Voraussetzung der Anordnung......ist, dass der Täter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits drei Verbrechen oder vorsätzliche Vergehen begangen hat.
  • OLG Hamburg, 02.04.1980 - 2 Ws 98/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Da die in § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwerwiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209 ff.; OLG Karlsruhe wistra 2002, 79 ff.).
  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Da die in § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwerwiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtgehaltes bzw. solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten in Betracht kommen können (OLG Frankfurt am Main, StV 2000, 209 ff.; OLG Karlsruhe wistra 2002, 79 ff.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.1988 - 1 Ws 43/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Schleswig, 19.12.2001 - 1 Ws 452/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 Ws 310/83
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Da die Katalogtaten des § 112a Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 StPO schon generell schwerwiegender Natur sind, kann das Merkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" vom Gesetzgeber nur als weitere Einschränkung des Haftgrundes gemeint sein (Senatsbeschlüsse vom 12.01.2000 - Az.: 1 Ws 161/99; 09.04.2008 - Az.: 1 Ws 44/08; 22.10.2010 - Az.: 1 Ws 98/10; 22.02.2011 - 1 Ws 16/11; LR-Hilger, StPO, 26. Aufl. 2007, § 112a Rn. 33 f.; KK-Graf, StPO, 7.Aufl. 2013, § 112a Rn.14 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 112a Rn. 9), zumal aus Verfassungsgründen eine restriktive Auslegung dieses Haftgrundes geboten ist (vgl. BVerfGE 35, 185 f. [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73] ).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 1 Ws 57/08

    Voraussetzungen des Haftbefehls: Heranziehung von Vorverurteilungen zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 9.4.2008 - Az.: 1 Ws 44/08) müssen die Taten, deren wiederholter oder fortgesetzter Begehung der Angeklagte zur Erfüllung der Voraussetzungen der Vorschrift dringend verdächtig sein muss.

    Der Auffassung des Senats entspricht auch dem in den Gesetzesmotiven zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (vgl. Senatsbeschl. v. 9.4.2008 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2008 - 1 Ws 42/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - zuletzt: Beschluss vom 9.4.2008 - 1 Ws 44/08 - müssen die Taten, deren wiederholter oder fortgesetzter Begehung der Beschuldigte zur Erfüllung der Voraussetzungen der Nr. 2 des § 112 Abs. 1 StPO dringend verdächtig sein muss, Gegenstand desselben Ermittlungsverfahrens sein und konnen die den Vorstrafen zugrundeliegenden Taten nicht herangezogen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17411
OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,17411)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,17411)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 (https://dejure.org/2008,17411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit wegen Nichtanzeige eines Wohnortwechsels

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines Wechsels des Wohnungswechsels; Verpflichtung eines Verurteilten zur Anzeige von Wohnungswechseln als Weisung i.S.d. § 56c Strafgesetzbuch (StGB); Weitere Voraussetzungen für eine ungünstige ...

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines Wechsels des Wohnungswechsels; Verpflichtung eines Verurteilten zur Anzeige von Wohnungswechseln als Weisung i.S.d. § 56c Strafgesetzbuch (StGB); Weitere Voraussetzungen für eine ungünstige ...

  • Judicialis

    StGB § 56a Abs. 2 S. 2; ; StGB § 56c; ; StGB § 56f Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56c
    Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines Wechsels des Wohnungswechsels; Verpflichtung eines Verurteilten zur Anzeige von Wohnungswechseln als Weisung i.S.d. § 56c Strafgesetzbuch ( StGB ); Weitere Voraussetzungen für eine ungünstige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Bewährungsauflage durch unterbliebene Anzeige eines Wohnungswechsels?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 461
  • StV 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1990 - 1 Ws 479/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08
    Diese Vorschrift bezweckt, durch geeignete Maßnahmen die Lebensführung des Verurteilten zu beeinflussen, um dadurch zu seiner Resozialisierung beizutragen, vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 53 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmotive.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder

    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17

    Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder

    Das wird nur ausnahmsweise anzunehmen sein (OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, Rn. 5, juris).
  • AG Backnang, 13.08.2014 - 2 BWL 90/11

    Strafaussetzung, Widerruf, Bestellung, Pflichtverteidiger

    Es handelt sich deshalb wegen eines nicht von § 56 c StGB erfassten Zwecks der Anordnung nicht um eine Weisung (so auch OLG Frankfurt, StraFO 2007, 383; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461).
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