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   OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12   

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https://dejure.org/2012,36867
OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12 (https://dejure.org/2012,36867)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 1 Ws 442/12 (https://dejure.org/2012,36867)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 1 Ws 442/12 (https://dejure.org/2012,36867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 463 Abs. 3
    Maßregelvollstreckung; Ergebnisoffenheit bei Beauftragung eines externen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12
    Daher gilt auch für das Verfahren der Unterbringung das Gebot bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297, 309).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - 1 Ws 362/12

    Rückforderung überzahlter Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12
    Die Entscheidungsfindung des Landgerichts Stendal entspricht nicht den Verfahrensvorschriften im Vollstreckungsverfahren (siehe hierzu auch die Entscheidung des Senats vom 03. September 2012, 1 Ws 362/12).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12
    Aus der freiheitssichernden Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG ergeben sich Mindestanforderungen für eine zuverlässige Wahrheitserforschung, die auch für die im Vollstreckungsverfahren zu treffenden Entscheidungen zu beachten sind (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. November 2011, 2 BvR 1334710, StV 2012, 292, 293).
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - I Ws 438/06

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigungserklärung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2012 - 1 Ws 442/12
    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (OLG Rostock, Beschluss vom 08.Februar 2007, I Ws 438/06, zitiert nach Juris).
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