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   OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22   

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https://dejure.org/2022,7752
OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22 (https://dejure.org/2022,7752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2022 - 1 Ws 47/22 (https://dejure.org/2022,7752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2022 - 1 Ws 47/22 (https://dejure.org/2022,7752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zahnarztzange, gefährliches Werkzeug, Zahnextraktionen ohne Indikationen

  • strafrechtsiegen.de

    Zahnextraktionen ohne Indikationen - Körperverletzung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 3 StGB, § 78c Abs 1 Nr 6 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 210 Abs 2 StPO
    Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 ; StGB § 223 Abs. 1
    Ziehen von Zähnen trotz aussichtsreicher alternativer Behandlungsmöglichkeit; Ärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ; Extrahieren von Zähnen ohne medizinische Indikation als gefährliche Körperverletzung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Zahnarztzange als gefährliches Werkzeug? - Zahnextraktionen ohne Indikationen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Körperverletzung durch Zahnarzt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geld über Gesundheit - Ein gieriger Zahnarzt

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Behandlung unnötig: Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe für fachgerechte Entfernung eines Zahns?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Behandlung unnötig: Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe für fachgerechte Entfernung eines Zahns?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 687
  • StV 2023, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22
    Demzufolge kann eine Abgrenzung, ob ein ärztliches oder zahnärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug einzustufen ist oder nicht, nicht mehr danach erfolgen, ob es gleich einer Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt wird (so noch - zu § 223a StGB a.F. - BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 -, juris.).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22
    Demzufolge kann eine Abgrenzung, ob ein ärztliches oder zahnärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug einzustufen ist oder nicht, nicht mehr danach erfolgen, ob es gleich einer Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt wird (so noch - zu § 223a StGB a.F. - BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 -, juris.).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    (3) Diese zu § 223a StGB aF ergangene einschränkende Rechtsprechung, die bestimmungsgemäß verwendete ärztliche Instrumente - trotz einer in der konkreten Verwendungssituation gegebenen Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungsfolgen - aufgrund des fehlenden Angriffs- bzw. Verteidigungszwecks nicht als gefährliche Werkzeuge ansah, kann auf die seit dem 1. April 1998 geltende Gesetzesfassung des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGBl. I S. 164) jedenfalls in Bezug auf medizinisch nicht indizierte Eingriffe nicht übertragen werden (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2022, 687 Rn. 7; kritisch zu der zu § 223a StGB aF ergangenen Rechtsprechung auch Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 224 Rn. 22; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 50; Eschelbach in BeckOK-StGB, 60. Ed., § 224 Rn. 28.1 ff.; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 8; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 224 Rn. 15a; Lorenz, medstra 2022, 220, 224; jew. mwN).

    (a) Nach dem Gesetzeswortlaut des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellt ein anderes gefährliches Werkzeug kein Beispiel mehr für eine Waffe dar; vielmehr handelt es sich bei einer Waffe - umgekehrt - nunmehr um einen Unterfall eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13 zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB; OLG Karlsruhe NStZ 2022, 687 Rn. 7; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 50).

    Entgegen teilweise vertretener Ansicht (vgl. Engländer in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 7; Bergschneider, StraFo 2023, 244) kann eine erhöhte Gefährlichkeit von chirurgischen Instrumenten auch nicht von vornherein mit Blick auf die Sachkompetenz der Behandlungsperson verneint werden (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2022, 687 f.; Vogel, NStZ 2022, 688; siehe auch Ulsenheimer/Gaede in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 623).

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