Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 08.05.2014

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14   

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https://dejure.org/2014,10603
OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. April 2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 6 RVG; § 48 Abs. 6 S. 1, 3 RVG; § 56 Abs. 2 S. 1 RVG
    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wann muss ich eigentlich einen Erstreckungsantrag stellen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidigervergütung - und die vor der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 232
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Dass die angefochtene Entscheidung durch die Kammer getroffen wurde, ohne dass zuvor eine Übertragung durch den originären Einzelrichter auf diese nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG stattgefunden hat, ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 4 RVG unschädlich (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012, 2 Ws 242/12, juris, Rn. 12).

    Im Gegensatz zu den vorgenannten Auffassungen, die § 48 Abs. 6 S. 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar halten (daraus jedoch unterschiedliche Konsequenzen ziehen), gilt diese Bestimmung nach anderer Ansicht auch für Verbindungen vor der Beiordnung (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012, 2 Ws 242/12, Rn. 14 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung bei hinzuverbundenen Verfahren nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Dabei soll eine Erstreckung der Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren in der Regel dann ausgesprochen werden, wenn auch in dem hinzuverbundenem Verfahren als solchem bereits eine Verteidigerbestellung angestanden hätte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010, 1 Ws 583/10, juris, Rn. 7).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    bb) Ein Rechtsfehler liegt auch nicht darin, dass das Landgericht über die Beschwerde entschieden hat, ohne das Amtsgericht - als auch insoweit zuständiges Gericht - vorher zu veranlassen, eine Entscheidung über die Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG nachzuholen (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Für die Anfechtung der Erstreckungsentscheidung gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG insoweit keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG, Beschluss vom 27.09.2011, 1 Ws 64/10, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Während das OLG Rostock vertritt, dass in derartigen Fällen die bis zur Verbindung in den Einzelsachen entstandenen Wahlverteidigergebühren bestehen bleiben und der Verteidiger diese nicht nochmals als Pflichtverteidiger ersetzt verlangen kann (Beschluss vom 27.04.2009, I Ws 8/09, juris, Rn. 8), wird teilweise vertreten, dass dem Rechtsanwalt über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse für alle vorher hinzuverbundenen Verfahren erwachsen, soweit er in diesen vor der Verbindung als Wahlverteidiger tätig geworden ist (OLG Bremen, Beschluss vom 07.08.2012, Ws 137/11, Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.05.2017 - 1 Ws 95/17

    Pflichtverteidiger; Vergütung; Verfahrensverbindung; hinzuverbundene Verfahren;

    Dabei soll eine Erstreckung der Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren in der Regel dann ausgesprochen werden, wenn auch in dem hinzuverbundenem Verfahren als solchem bereits eine Verteidigerbestellung angestanden hätte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010, 1 Ws 583/10, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.04.2014, 1 Ws 48/14, Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    aa) Während nach einer Auffassung ein anwaltlicher Vergütungsanspruch für frühere Tätigkeiten in vor der Beiordnung hinzuverbundenen Verfahren bereits aus § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG folgt und der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG entsprechend auf Fälle beschränkt ist, in denen nach einer Beiordnung noch weitere Verfahren hinzuverbunden werden (so OLG Hamm, Beschlüsse vom 16. Mai 2017, Az. 1 Ws 95/17, Rn. 33; vom 6. Juni 2005, Az.: 2 (s) Sbd VIII - 110/05, Rn. 7 und 14; OLG Bremen, Beschluss vom 7. August 2012, Az.: Ws 137/11, Rn. 14 f.; KG, Beschluss vom 17.03.2009, Az.: 1 Ws 369/08, Rn. 3; OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2008, Az.: 1 AR (S) 13/08, Rn. 19; jeweils zitiert nach juris), gilt nach anderer Auffassung die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 2. Januar 2007, Az.: 1 Ws 575/06; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2017 - 1 Ws 196/17

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Vergütung des Pflichtverteidigers im

    Der Senat folgt aber der u. a auch von dem Oberlandesgericht Koblenz zu dieser Frage vertretenen Auffassung (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, 2 Ws 242/12; auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, 1 Ws 583/10 ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, 1 Ws 48/14; zit. nach juris).
  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20

    Kostenfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckungsantrag, Verbindung

    Genauso zufällig könnte aber eine automatische Gebührenerstreckung auf alle hinzuverbundenen Verfahren zur Vergütungspflicht für frühere Tätigkeiten etwa auch in Bagatellverfahren führen, in denen für sich genommen eine Pflichtverteidigung zunächst nicht angezeigt war (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14).
  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/10

    Vergütungsfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckung, Erstreckungsantrag

    Genauso zufällig könnte aber eine automatische Gebührenerstreckung auf alle hinzuverbundenen Verfahren zur Vergütungspflicht für frühere Tätigkeiten etwa auch in Bagatellverfahren führen, in denen für sich genommen eine Pflichtverteidigung zunächst nicht angezeigt war (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14).
  • LG Detmold, 21.02.2023 - 23 Qs 121/22

    Einziehung, Tätigkeiten des Rechtsanwalts

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rdn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rdn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rdn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rdn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rdn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zit. nach juris).
  • LG Siegen, 15.12.2016 - 10 Qs 88/16
    Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte (OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12 - juris; OLG Braunschweig; 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 - juris; OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10 - juris; OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06 - juris; LG Dessau-Roßlau, 13.04.2015, 2 Qs 54/15 - juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.04.2015 - 2 Qs 54/15

    Verbindung von Strafverfahren: Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers für seine

    Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte (OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12 - juris; OLG Braunschweig; 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 - juris; OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10 - juris; OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Vergütungsanspruchs aus

    Gegen diesen Ansatz wird u.a. geltend gemacht, dass mitunter erst nach mehreren Jahren und ggf. erst im Kostenfestsetzungsverfahren über die Frage der Voraussetzungen und der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung in den verbundenen Verfahren zu entscheiden wäre, so dass es einer positiven gerichtlichen Erstreckungsentscheidung bedarf (vgl. dazu OLG Braunschweig Beschluss vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 Rn. 33f- juris).
  • LG Braunschweig, 19.06.2015 - 11 Qs 115/15

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung auf ein hinzuverbundenes

  • LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18

    Erstreckung, Reihenfolge Verbindung Bestellung

  • AG Lemgo, 13.12.2022 - 21 Ls 21/18

    Erstreckung - Verfahrensverbindung - Einzelfall - Ermessensentscheidung

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12926
OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 (https://dejure.org/2014,12926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 57 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 453 StPO, § 454 StPO
    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Einzelfallbezogene Prüfung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Weitergeltungsanordnung i.R.d. Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 454 Abs. 2; StPO § 454b Abs. 3
    Anwendung der Weitergeltungsanordnung im Rahmen der Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug - und der vollstreckungsrechtliche Härtefall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27. März 2012 (BGBl. I, S. 1021) entziehen sich einer schematischen Anwendung.

    Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).

    a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944).

  • OLG München, 31.03.1987 - 1 Ws 735/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    b) Liegen die Voraussetzungen einer nachträglich aus den verfahrensfremden Strafen und der zugleich mit der Maßregel im Urteil verhängten Freiheitsstrafe zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe nicht vor (vgl. hierzu BVerfG, a.a.O., S. 1786 Tz. 66; OLG München, Beschl. v. 31. März 1987 - 1 Ws 735/86, NStZ 1988, 93, 94), ist zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
  • OLG Braunschweig, 31.03.2014 - 1 Ws 47/14

    Entscheidungsbefugnis über die Anrechnung einer Unterbringung auf eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Hiernach sind die derzeit - auf Grund eines Widerrufs vollstreckten - Strafreste namentlich aus spezialpräventiven Gründen vorab zu vollstrecken (§ 454b Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschl. v. 9. Februar 2012 - 5 AR (VS) 40/11, BGHSt 57, 155 = NJW 2012, 1016, 1017).
  • OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • BVerfG, 06.11.2013 - 2 BvR 1066/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf

    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Jedoch reicht alleine der Umstand, dass durch die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen eine (fiktive) Verbüßung von zwei Dritteln sämtlicher noch zu vollstreckender Freiheitsstrafen erreicht wird, für sich genommen für die Annahme eines Härtefalles noch nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az.: 2 Ws 5/18; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. September 2017, Az.: 6 Ws 32/17; vom 8. Mai 2014, Az.: 1 Ws 48-52/14).
  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Fluchtgefahr ist gegeben, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich zumindest für eine gewisse Zeit dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden mit jeweiligen Nachweisen Senat, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 1 Ws 48/14 - KG StV 2012, 350 ).
  • OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19

    Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

    Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen.
  • OLG Braunschweig, 08.12.2017 - 1 Ws 241/17

    Anrechnungsentscheidung; überschießende Unterbringungszeit; Härtefall;

    Der Gesetzgeber schließt sich in derartigen Fällen in seiner Begründung (BT-Drucksache a.a.O., S. 28) der Rechtsprechung zum Übergangsrecht (OLG Hamburg, Beschl. v. 8.05 2017, Az. 1 Ws 48-52/14, Rn. 15 - zit. nach juris) dahingehend an, dass bei einem - wie hier vorliegenden - besonders deutlichen Therapieerfolg schon bei Überschreitung des 2/3-Zeitpunktes aller anrechenbaren Strafen eine weitere Dauer der Vollstreckung nicht hinnehmbar sei, so dass eine Anrechnung auf die verfahrensfremden Strafe bis zur Erreichung des 2/3-Zeitpunktes unter Abwägung aller genannten Gesichtspunkte ausnahmsweise erfolgen müsse, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
  • OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18

    Anrechnung von Unterbringungszeiten auf verfahrensfremde Strafen

    Je geringer die Dauer des bisherigen Freiheitsentzuges im Verhältnis zur Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe ist, umso höhere Anforderungen sind an die weiteren Kriterien des § 67 Abs. 6 S. 2 StGB zu stellen, namentlich der erzielte Therapieerfolg und seine konkrete Gefährdung sowie das Verhalten des Verurteilten im Vollstreckungsverfahren (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2018, Az. III-2 Ws 38-40/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08. Mai 2014, Az. 1 Ws 48-42/14 - zitiert nach juris).
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