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   OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - III-1 Ws 482/15   

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https://dejure.org/2017,758
OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - III-1 Ws 482/15 (https://dejure.org/2017,758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2017 - III-1 Ws 482/15 (https://dejure.org/2017,758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - III-1 Ws 482/15 (https://dejure.org/2017,758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von M III-Analysen durch einen Arzt als Mitglied einer Laborgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Abrechnung von M III-Analysen durch einen Arzt als Mitglied einer Laborgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Speziallaborleistungen: Vom Arzt zentrifugierte und als eigene abgerechnete Proben sind nicht als Abrechnungsbetrug strafbar

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Delegation von Speziallaborleistungen ist kein Abrechnungsbetrug

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 03.07.2017)

    Persönliche Validierung statt Anwesenheit im Speziallabor?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 68 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | M III-Laboruntersuchungen: Kein Betrug bei Mitwirkungshandlungen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 88 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Delegation von Speziallaborleistungen kein Abrechnungsbetrug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 579
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 1 Ws 482/15
    Mit der Vorlage einer privatärztlichen Liquidation gibt der Arzt zumindest konkludent die Erklärung ab, dass er zur Abrechnung berechtigt sei und die hierbei zugrunde gelegten Rechtsvorschriften der GOÄ eingehalten habe (BGHSt 57, 95, 101; LK-Tiedemann, StPO, 12. Auflage 2011, § 263 Rdnr. 36 und 39, jeweils m. w. N.).

    Ein Arzt, der solche Leistungen selbst liquidiert, täuscht über Tatsachen und macht sich des Abrechnungsbetruges schuldig (so die Sachverhaltskonstellation bei BGHSt 57, 95, 97 f., 111).

  • LG Düsseldorf, 09.10.2015 - 20 KLs 32/14

    Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Ärzte und Gesellschafter einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 1 Ws 482/15
    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen den Beschluss der 20. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2015 (20 KLs 32/14) wird als unbegründet verworfen.
  • LG Duisburg, 18.06.1996 - 1 O 139/96

    Durchführung von Laboranalysen bei fehlender Anwesenheit von Ärzten i.R. einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 1 Ws 482/15
    [5] LG Hamburg, Urteil 312 O 57/96 vom 20. Februar 1996 und LG Duisburg, Urteil 1 O 139/96 vom 18. Juni 1996; Lang/Schäfer/Stiel/Vogt, aaO, § 4 Rdnr. 16-18; Spickhoff, MedR, 2. Auflage 2014, § 4 GOÄ Rdnr. 23.
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 438/16

    Betrug (Abrechnungsbetrug gegenüber privat krankenversicherten Patienten: keine

    Ungeachtet des Umstands, dass auf der Grundlage der Feststellungen bereits keine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt und damit das objektive Tatbestandsmerkmal der Täuschung über Tatsachen im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist, weil der Angeklagte bei der Rechnungsstellung durch ausdrückliche Hinweise und die Beilegung des Beiblatts "Patienteninformation' seine Auffassung zum Ausdruck gebracht hat, die Erbringung von MIII-Leistungen stehe mit den Vorgaben von § 4 Abs. 2 GOÄ in Einklang (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2017 - III-1 Ws 482/15, juris Rn. 28), greifen die Einwendungen der Revision gegen die Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite nicht durch.
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Im Streitfall kann dahinstehen, ob ein Arzt, der aufgrund seiner Approbation zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung befähigt ist, unabhängig von seiner fachlichen Qualifikation nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ die Erbringung delegationsfähiger Leistungen unter seiner Aufsicht abrechnen darf (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. Januar 2017, III - 1 Ws 482/15, juris Rn. 14) oder ob er über eine zwar nicht formalisierte, aber hinreichende fachliche Qualifikation verfügen muss, die es ihm - kraft seiner Weisungsbefugnis - ermöglicht, die Leistung nach dem medizinischen Standard als eigene zu erbringen (vgl. Finn, GesR 2021, 84 [90]; Möller, juris PR-MedizinR 9/2020 Anm. 1 C IV; Taupitz/Jones, MedR 2001, 499, [502}; in diesem Sinn möglicherweise auch: BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377 Rn. 64).
  • AG Dortmund, 11.04.2018 - 762 Ls 111/15
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.01.2017 im Verfahren III-1 Ws 482/15) nimmt eine Täuschung nur in den Fällen an, in denen die mit der Rechnungslegung verbundene Behauptung einer ärztlichen Leistungserbringung keinen Bezug zu tatsächlichen Vorgängen mehr aufweist.
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