Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 57 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 453 StPO, § 454 StPO
Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug: Einzelfallbezogene Prüfung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Weitergeltungsanordnung i.R.d. Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454 Abs. 2; StPO § 454b Abs. 3
Anwendung der Weitergeltungsanordnung im Rahmen der Reststrafenaussetzung mehrerer Freiheitsstrafen bei Anrechnung verfahrensfremder Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug - und der vollstreckungsrechtliche Härtefall
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 5 OBL 73/14
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 5 OBL 74/14
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 5 OBL 75/14
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 5 OBL 76/14
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 5 OBL 77/14
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 609 StVK 445/13
- OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48 - 52/14, 1 Ws 48/14, 1 Ws 49/14, 1 Ws 50/14, 1 Ws 51/14
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27. März 2012 (BGBl. I, S. 1021) entziehen sich einer schematischen Anwendung.Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).
a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944).
- OLG München, 31.03.1987 - 1 Ws 735/86
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
b) Liegen die Voraussetzungen einer nachträglich aus den verfahrensfremden Strafen und der zugleich mit der Maßregel im Urteil verhängten Freiheitsstrafe zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe nicht vor (…vgl. hierzu BVerfG, a.a.O., S. 1786 Tz. 66; OLG München, Beschl. v. 31. März 1987 - 1 Ws 735/86, NStZ 1988, 93, 94), ist zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. - OLG Braunschweig, 31.03.2014 - 1 Ws 47/14
Entscheidungsbefugnis über die Anrechnung einer Unterbringung auf eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Diese gesetzliche Vorgabe wird hier auch nicht durch die - von der Strafvollstreckungskammer nach Anhörung der Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens über die Reststrafaussetzung mit Recht erwogene (a.A. wohl OLG Braunschweig, Beschl. v. 31. März 2014 - 1 Ws 47/14, wobei die hierfür in Bezug genommene verfassungsgerichtliche Vorgabe ersichtlich nur den Fall der Vollverbüßung erfassen dürfte) - Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 getroffenen Weitergeltungsanordnung überwunden (BGBl. 2012 I S. 1021).
- BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Hiernach sind die derzeit - auf Grund eines Widerrufs vollstreckten - Strafreste namentlich aus spezialpräventiven Gründen vorab zu vollstrecken (§ 454b Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschl. v. 9. Februar 2012 - 5 AR (VS) 40/11, BGHSt 57, 155 = NJW 2012, 1016, 1017). - OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13
Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771). - OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12
Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771). - BVerfG, 06.11.2013 - 2 BvR 1066/13
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
a) Mit seiner vorgenannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 2007 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit unvereinbar ist, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit eines erlittenen Maßregelvollzugs mit Freiheitsstrafen zu verrechnen, die nicht mit dem die Maßregelanordnung treffenden nämlichen Urteil verhängt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372 = NJW 2012, 1784, 1786; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2013 - 2 BvR 1066/13, BeckRS 2013, 59944). - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen
Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14
Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
- OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf …
Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris). - OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die …
Jedoch reicht alleine der Umstand, dass durch die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen eine (fiktive) Verbüßung von zwei Dritteln sämtlicher noch zu vollstreckender Freiheitsstrafen erreicht wird, für sich genommen für die Annahme eines Härtefalles noch nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az.: 2 Ws 5/18; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. September 2017, Az.: 6 Ws 32/17; vom 8. Mai 2014, Az.: 1 Ws 48-52/14). - KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten …
Fluchtgefahr ist gegeben, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich zumindest für eine gewisse Zeit dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden mit jeweiligen Nachweisen Senat, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 1 Ws 48/14 - KG StV 2012, 350 ).
- OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen. - OLG Braunschweig, 08.12.2017 - 1 Ws 241/17
Anrechnungsentscheidung; überschießende Unterbringungszeit; Härtefall; …
Der Gesetzgeber schließt sich in derartigen Fällen in seiner Begründung (…BT-Drucksache a.a.O., S. 28) der Rechtsprechung zum Übergangsrecht (OLG Hamburg, Beschl. v. 8.05 2017, Az. 1 Ws 48-52/14, Rn. 15 - zit. nach juris) dahingehend an, dass bei einem - wie hier vorliegenden - besonders deutlichen Therapieerfolg schon bei Überschreitung des 2/3-Zeitpunktes aller anrechenbaren Strafen eine weitere Dauer der Vollstreckung nicht hinnehmbar sei, so dass eine Anrechnung auf die verfahrensfremden Strafe bis zur Erreichung des 2/3-Zeitpunktes unter Abwägung aller genannten Gesichtspunkte ausnahmsweise erfolgen müsse, um eine unbillige Härte zu vermeiden. - OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18
Anrechnung von Unterbringungszeiten auf verfahrensfremde Strafen
Je geringer die Dauer des bisherigen Freiheitsentzuges im Verhältnis zur Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe ist, umso höhere Anforderungen sind an die weiteren Kriterien des § 67 Abs. 6 S. 2 StGB zu stellen, namentlich der erzielte Therapieerfolg und seine konkrete Gefährdung sowie das Verhalten des Verurteilten im Vollstreckungsverfahren (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2018, Az. III-2 Ws 38-40/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08. Mai 2014, Az. 1 Ws 48-42/14 - zitiert nach juris).