Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines Flachbildschirmfernsehgerätes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines Flachbildschirmfernsehgerätes im Strafvollzug
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 69 Abs. 2 § 70 Abs. 1, 2
Besitz eines Flachbildschirm-Fernsehgeräts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Flachbildschirmfernsehgeräte im Strafvollzug nur eingeschränkt zulässig
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Flachbildschirmfernsehgeräte im Strafvollzug nur eingeschränkt zulässig
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Flachbildschirmfernsehgeräte im Strafvollzug nur eingeschränkt zulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flachbildschirmfernsehgeräte im Strafvollzug nur eingeschränkt zulässig
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 25.10.2004 - 15 StVK 392/04
- OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 155
- StV 2006, 540
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Flachbildschirmfernsehers ist aufgrund seiner überwiegend tatsächlichen Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) im Einzelfall festzustellen und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2).Ein Versagungsgrund nach § 70 Abs. 2 StVollzG liegt dabei nicht vor, wenn der generell abstrakten Gefährlichkeit eines Gegenstandes mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252; dass. NJW 2003, 2447 f.), wobei vorliegend insbesondere zu berücksichtigen sein wird, inwieweit ein solches Fernsehgerät als mögliches Versteck für verbotene Gegenstände dienen kann und inwieweit dessen auch zum Austausch von Informationen nutzbarer Multifunktionalität ggf. durch Versiegelung bzw. Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen wirksam begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 69 Rn. 3).
- BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Flachbildschirmfernsehers ist aufgrund seiner überwiegend tatsächlichen Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) im Einzelfall festzustellen und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2). - BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Ein Versagungsgrund nach § 70 Abs. 2 StVollzG liegt dabei nicht vor, wenn der generell abstrakten Gefährlichkeit eines Gegenstandes mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252; dass. NJW 2003, 2447 f.), wobei vorliegend insbesondere zu berücksichtigen sein wird, inwieweit ein solches Fernsehgerät als mögliches Versteck für verbotene Gegenstände dienen kann und inwieweit dessen auch zum Austausch von Informationen nutzbarer Multifunktionalität ggf. durch Versiegelung bzw. Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen wirksam begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 69 Rn. 3).
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Sein Recht auf einen eigenen Fernseher wird -abgesehen von der Beschränkung auf einen angemessenen Umfang in § 70 Abs. 1 StVollzG - jedoch durch die Regelung des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG begrenzt, wonach das Besitzrecht entfällt, wenn die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstandes das Ziel des Vollzugs oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würde (Senat, Beschluss vom 02.10.2001, 1 Ws 107/01 m.w.N.). - BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02
Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Ein Versagungsgrund nach § 70 Abs. 2 StVollzG liegt dabei nicht vor, wenn der generell abstrakten Gefährlichkeit eines Gegenstandes mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252; dass. NJW 2003, 2447 f.), wobei vorliegend insbesondere zu berücksichtigen sein wird, inwieweit ein solches Fernsehgerät als mögliches Versteck für verbotene Gegenstände dienen kann und inwieweit dessen auch zum Austausch von Informationen nutzbarer Multifunktionalität ggf. durch Versiegelung bzw. Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen wirksam begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 69 Rn. 3). - OLG Brandenburg, 03.01.2005 - 1 Ws (Vollz) 18/04
Kostenerstattungsanspruch für sicherheitstechnische Überprüfungsmaßnahmen an …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04
Rechtliche Bedenken bezüglich der Überbürdung der Kosten der Sicherheitsüberprüfung auf den Strafgefangenen hegt der Senat nicht (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2005, 284 f.), zumal vorliegend die Möglichkeit des Erwerbs und der Benutzung als genehmigungsfähig anzusehender Flachbildschirmfernsehgeräte besteht und es somit im alleinigen Verantwortungsbereich des Antragstellers steht, wenn er hiervon abweichend die Benutzung eines anderen Modells wünscht.
- OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling
Es ist allgemein bekannt, dass Fernseher mit einem Flachbildschirm im Gegensatz zu herkömmlichen Röhrengeräten aufgrund vorhandener Multimediafunktionen eine Vielzahl abstrakter Missbrauchsmöglichkeiten gerade im Hinblick auf Datenübermittlung und -speicherung bieten (OLG Karlsruhe, StV 2006, 540).Nach nahezu einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung läuft die Benutzung von Elektrogeräten, die Datenverarbeitungs-, - übermittlungs- und -speicherfähigkeiten aufweisen, dem Zweck der Untersuchungshaft sowie der Anstaltsordnung im Sinne der §§ 119 Abs. 3 und 4, 126 StPO zuwider, weil die gespeicherten oder übertragenen Daten in der Anstalt mit zumutbarem zeitlichem Aufwand nicht hinreichend kontrolliert werden können (OLG Karlsruhe, StV 2006, 540; OLG Celle…, Beschluss vom 05. Januar 2001 .
Vielmehr muss die Justizvollzugsanstalt prüfen, ob der Missbrauchsgefahr durch die der Justizvollzugsanstalt zumutbaren Kontrollmittel im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufsicht begegnet werden kann, zum Beispiel durch die fachmännische Versiegelung oder Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 4
; OLG Karlsruhe, StV 2006, 540). - OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14
Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine …
Danach hat ein Strafgefangener - abgesehen von der Beschränkung auf einen angemessenen Umfang in § 70 Abs. 1 StVollzG und der hier nicht einschlägigen Beschränkung in § 70 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG (Straf- oder Bußgeldbewehrung des Besitzes, der Überlassung oder der Benutzung des Gegenstands) -grundsätzlich das Recht, einen eigenen Fernseher zu besitzen, es sei denn dies würde das Vollzugsziel oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ; vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 155 f. - Rn. 5 nach juris).Dabei begegnet es nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung keinen rechtlichen Bedenken, die Kosten für eine erforderliche Sicherheitsüberprüfung eines Hörfunk- oder Fernsehgeräts und etwa notwendiger Änderungen - wie mit der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 zu § 69 StVollzG geschehen - dem Strafgefangenen zu überbürden (…vgl. eingehend hierzu: Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2005, 284 f. - Rn. 11 ff. nach juris; ebenso OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 155 f. - Rn. 10 nach juris;… Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG , 5. Aufl., § 69 Rn. 10;… a. A.: LG Potsdam, Beschl. v. 8.5.2001 - 20 Vollz 232/00, Rn. 12 ff. nach juris;… Boetticher in: Feest/Lesting, StVollzG , 6. Aufl., § 69 Rn. 28).
- OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für …
Lässt sich der erforderliche Kontrollaufwand durch technische Vorkehrungen (Versiegelung, Verplombung o.ä.) auf ein vertretbares Maß reduzieren, so dass dem Gefangenen der Besitz des betreffenden Gegenstands ohne Gefahr für Sicherheit oder Ordnung der Anstalt ermöglicht werden kann, gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, diese Möglichkeiten zu nutzen (BVerfG NStZ 1994, 453; Senat, Beschluss vom 25.01.2006 - 1 Ws 500/04). - OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15
Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen …
Angesichts der Zusatzausstattungen, über die Fernsehgeräte mittlerweile regelmäßig verfügen, insbesondere drahtlosem Internetzugang und zahlreichen Schnittstellen, die den Fernseher gleichzeitig zu einem Kommunikationsmedium machen, droht beim Besitz eigener Fernsehgeräte eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr, der - ohne die Übertragung der Ausgabe von Fernsehgeräten auf Dritte nach § 59 Abs. 2 JVollzGB III - nur durch umfangreiche Kontrollen und Vorkehrungen im Einzelfall - etwa die Versiegelung bzw. Verplombung von Schnittstellen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 155; OLG Naumburg, Beschluss vom 20.7.2011, 1 Ws 70/11) - begegnet werden kann. - OLG Nürnberg, 24.05.2007 - 2 Ws 299/07
Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung eines Flachbildschirmgerätes; …
Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 25.01.2006 (NStZ-RR 2006, 155), in der lediglich ausgesprochen wurde, dass dem Strafgefangenen grundsätzlich ein Anspruch auf Besitz und Genehmigung eines Flachbildschirmfernsehgerätes zustehe, wobei die Auswahl dadurch begrenzt werde, dass dies nicht zu einer Gefährdung des Ziels des Vollzugs oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt führen dürfe.