Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 21.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2194
OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,2194)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,2194)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,2194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Strafaussetzung nach Therapiebeginn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56f Abs. 1 StGB; § 35 BtMG
    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des Aussetzens der Strafvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des Aussetzens der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; StGB § 56f Abs. 1
    Zurückstellung des Widerrufs der Strafaussetzung nach Therapiebeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückstellung der Entscheidung über einen Bewährungswiderruf

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Therapiebeginn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12].
  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 1 Ws 126/09

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12].
  • OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04

    Strafvollzug: Einschränkung von Behandlungsmaßnahmen durch den Anstaltsleiter

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1988 - 3 Ws 594/88
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1982 - 1 Ws 159/81
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Bremen, 13.04.2012 - Ws 19/12
    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12].
  • OLG Koblenz, 08.07.2015 - 2 Ws 336/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Zurückstellung des Widerrufsentscheidung bei

    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 67/15 vom 09.02.2015, 1 Ws 647-649/14 vom 02.12.2014 und 1 Ws 761/13 vom 15.01.2014; OLG Celle, Beschluss 1 Ws 54/12 vom 14.02.2012, StV 2012, 485, zit. n. juris Rn. 5; StV 1998, 216; OLG Düsseldorf StV 1989, 150; KG StV 1984, 341; OLG Zweibrücken MDR 1983, 150; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56f Rn. 19 m.w.N.).

    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund einer Gesamtabwägung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (OLG Celle, Beschluss 1 Ws 54/12 vom 14.02.2012, StV 2012, 485, zit. n. juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23

    Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Allein die Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG rechtfertigt es aus Sicht des Senats nicht, entgegen der dargestellten Gesetzeslage nach einer Gesamtabwägung von einer Entscheidung gemäß § 56 f StGB doch zeitweise abzusehen, um bei Zurückstellungen gemäß § 35 BtMG die zukünftige Entwicklung abzuwarten (Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl, § 56 f Rn. 48; a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 2012, 1 Ws 54/12 , juris, Rn. 4 ff.; offen gelassen: Hanseatisches Oberlandesgericht, a.a.O., Rn. 21).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 1 Ws 322/12

    Strafaufsetzung zur Bewährung, Widerruf, Zurückstellung

    Nach allgemeiner Ansicht müssen einschlägige Rückfalltaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose nicht zwingend entgegen stehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, B. v. 20.05.2008, 5 Ws 172 und 173/08; OLG Schleswig B. v. 25.04.2008, 2 Ws 164/08, StraFo 2008, 344; OLG Celle, B. v. 14.02.2012, 1 Ws 54/12, zit. bei JURIS Rdnr 5ff, Fischer, 59. Aufl. § 56f Rdnr 14, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungverfahren, Schwierigkeit der Sachlage

    Nach allgemeiner Ansicht müssen einschlägige Rückfalltaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose jedoch nicht zwingend entgegen stehen, wenn *neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 5 Ws 172 und 173/08; OLG Schleswig Beschluss vom 25.04.2008, Az. 2 Ws 164/08; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2012, Az. 1 Ws 54/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17121
OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdemöglichkeit eines Rechtsanwalts bei Bestellung vom erkennenden Gericht mit einer gebührenbezogenen Einschränkung zum Pflichtverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Umbeiordnung - Pflichtverteidigung nur unter Bedingungen?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Wenn nicht der neue (oder der alte) Verteidiger schon von sich aus eine Erklärung abgibt, wonach er seinen Gebührenanspruch insoweit nicht geltend machen werde, als dadurch eine Mehrbelastung der Staatskasse entstehen würde, ist es Sache des Vorsitzenden, eine entsprechende Frage zu stellen und von deren Beantwortung durch den Verteidiger seine Entscheidung über die Unibeiordnung abhängig zu machen, Ein solcher teilweiser Gebührenverzicht bzw. die Erklärung, einen Gebührenanspruch hinsichtlich des betreffenden Teils nicht geltend machen zu wollen, ist nach - vom Senat geteilter - überwiegender Ansicht zulässig und wirksam (vgl, HansOLG Hamburg a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210-211; OLG Düsseldorf a.a.O.; Volpert a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 1 Ws 194/10

    Zulässigkeit eines kostenneutralen einverständlichen Auswechselns des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Wenn nicht der neue (oder der alte) Verteidiger schon von sich aus eine Erklärung abgibt, wonach er seinen Gebührenanspruch insoweit nicht geltend machen werde, als dadurch eine Mehrbelastung der Staatskasse entstehen würde, ist es Sache des Vorsitzenden, eine entsprechende Frage zu stellen und von deren Beantwortung durch den Verteidiger seine Entscheidung über die Unibeiordnung abhängig zu machen, Ein solcher teilweiser Gebührenverzicht bzw. die Erklärung, einen Gebührenanspruch hinsichtlich des betreffenden Teils nicht geltend machen zu wollen, ist nach - vom Senat geteilter - überwiegender Ansicht zulässig und wirksam (vgl, HansOLG Hamburg a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210-211; OLG Düsseldorf a.a.O.; Volpert a.a.O.).
  • KG, 02.02.2007 - 1 Ss 332/06

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit aufgrund des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Auch ein gravierender Missbrauch prozessualer Befugnisse kann, wenn ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht vorliegt, die Abberufung des Pflichtverteidigers rechtfertigen (vgl. KG Berlin StV 08, 68 ff,; HansOLG Hamburg a.0.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu Vergütungsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Durch diesen einschränkenden Zusatz wird in den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse eingegriffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 09, 348 f.; OLG Braunschweig, E. v, 9.8.2011, Ws 128/11 - aus juris).
  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht