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   OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13   

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OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13 (https://dejure.org/2013,3981)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2013 - 1 Ws 54/13 (https://dejure.org/2013,3981)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 1 Ws 54/13 (https://dejure.org/2013,3981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Untreue, Berufsbetreuer, letztwillige Verfügung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 3 StGB; § 14 Abs. 5 HeimG
    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der Veranlassung eines Testierunfähigen durch dessen Betreuer zur Einsetzung des Betreuers oder eines Dritten als Begünstigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der Veranlassung eines Testierunfähigen durch dessen Betreuer zur Einsetzung des Betreuers oder eines Dritten als Begünstigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; BGB § 2229 Abs. 4
    Untreue durch Veranlassung einer letztwilligen Verfügung bei Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untreue durch Veranlassung einer letztwilligen Verfügung bei Testierunfähigem

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der dingliche Arrest im Strafrecht - Soll ein dinglicher Arrest über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden, braucht es dringende Gründe im Sinne des § 111b Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lässt sich Betreuer durch einen Testierunfähigen als Begünstigen im Testament einsetzen, kommt Strafbarkeit wegen Untreue in Betracht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2456
  • NStZ-RR 2013, 176
  • FamRZ 2014, 73
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99

    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13
    Dass - bei Annahme einer Testierunfähigkeit - die fraglichen Testamente anfechtbar sind, schließt die Annahme zumindest einer konkreten Vermögensgefährdung ebenso wenig aus wie der Umstand, dass zumindest außerhalb des Geltungsbereichs von § 14 Abs. 5 HeimG das Einsetzen eines Betreuers als Erben zwar rechtlich nicht ausdrücklich untersagt ist, ein gleichwohl aufgesetztes Testament indessen sittenwidrig sein kann (vgl. hierzu OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1189).
  • OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 50/08

    Erforderlicher Tatverdacht für eine Arrestanordnung nach § 111b

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13
    Die Anforderungen an die Beweisdichte nehmen dabei im Verlauf des Verfahrens zu (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2008, NStZ-RR 2008, 203).
  • OLG Jena, 27.07.2004 - 1 Ws 234/04

    Anordnung einer Durchsuchung wegen Verdachts der Bestechung; Durchsuchung von

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13
    a) § 111 b Abs. 2 StPO verlangt für die Annahme, dass die Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz vorliegen, zunächst zwar lediglich "Gründe" und siedelt damit die Prognosewahrscheinlichkeit auf dem Niveau des einfachen Tatverdachts an (vgl. OLG Jena StV 2005, 90; LR-Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 111 b Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13
    Hierbei unterliegt keinem Zweifel, dass ein Betreuer einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB unterliegt (Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Aufl., § 266 Rn. 48) und dass diese auch über den Tod des Betreuten hinaus wirkt (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1999, 622; RGSt 45, 434, 435).
  • RG, 16.02.1912 - V 1113/11

    Inwieweit kann sich ein Vormund nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue zum

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13
    Hierbei unterliegt keinem Zweifel, dass ein Betreuer einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB unterliegt (Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Aufl., § 266 Rn. 48) und dass diese auch über den Tod des Betreuten hinaus wirkt (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1999, 622; RGSt 45, 434, 435).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 132/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Veranlasst ein vermögensfürsorgepflichtiger gesetzlicher Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) eine von ihm betreute testierunfähige Person, ihn testamentarisch zu begünstigen, so liegt darin - entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Februar 2013 (1 Ws 54/13, NStZ-RR 2013, 176, 177), an dem sich das Erstgericht augenscheinlich orientiert hat - noch kein Gefährdungsschaden: Solange die betreute Person lebt, ist durch das Testament der Wert ihres Vermögens nicht geschmälert.

    Für den rechtmäßigen Erben besteht zwar im Erbfall die Gefahr, dass er durch das Testament, sollte es zu Unrecht als wirksam erachtet werden, des Nachlasses ganz oder teilweise verlustig geht; das betrifft indes lediglich eine ungesicherte Aussicht, der ebenfalls kein Vermögenswert zukommt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98, NJW 1999, 1564, 1566; ferner Kudlich, JA 2013, 710, 711 f.; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 266 Rn. 45b).

    Demgegenüber hat das Erstgericht - offensichtlich mit Blick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Februar 2013 (1 Ws 54/13, NStZ-RR 2013, 176, 177) - darin, dass solche Einzelheiten durch Zeugenaussagen nicht haben ermittelt werden können, ein Beweisdefizit gesehen, das einem "konträren Sich-Gegenüberstehen von ... Aussage gegen Einlassung' gleichstehe und aufgrund dessen der Tatnachweis ein "Hinzutreten weiterer (fest)stehender Umstände' voraussetze (UA S. 46).

  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Die Prognose ist vom jeweiligen Verfahrensstand aus zu stellen, weshalb die Anforderungen an die Beweisdichte im Verlauf des Verfahrens zunehmen (zum Ganzen vgl. OLG Celle wistra 2013, 243, 244; NStZ-RR 2008, 203;KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 Ws 54/14 - Johann a.a.O.).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des OLG Celle vom 13.02.2013 - 1 Ws 54/13 - (NStZ-RR 2013, 176).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Danach muss ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit bestehen, dass es im Hauptverfahren zu einer durch den Arrest gesicherten Maßnahme kommen wird (zum Vorgenannten OLG Celle, NStZ-RR 2013, 176 f.; Schmitt, a.a.O.; Gercke in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 111b Rn. 8 f.; Spillecke in: KK-StPO, 7. Aufl., § 111b Rn. 9).

    Es war in der konkreten Verfahrenssituation gerade nicht darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts einer bloßen ex-post Fehlerkontrolle zu unterziehen (Hoch in: Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., Vor §§ 304 ff Rn. 13; Frisch in: SK-StPO, 5. Aufl., § 309 Rn. 8; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Vor § 304 Rn. 3, § 309 Rn. 4; OLG Celle, NStZ-RR 2013, 176 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13 - juris Rn. 38).

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

    a) Der Beklagten oblag als zuständiger Amtsbetreuerin der Frau F..., bei der die Betreuung die Vermögenssorge umfasste, hinsichtlich des Vermögens der Frau F... eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 1 Ws 54/13 -, juris Rn. 6).
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