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   OLG Koblenz, 30.11.2010 - 1 Ws 541/10   

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https://dejure.org/2010,11904
OLG Koblenz, 30.11.2010 - 1 Ws 541/10 (https://dejure.org/2010,11904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 Ws 541/10 (https://dejure.org/2010,11904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 (https://dejure.org/2010,11904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 48 IRG, §§ 48 ff IRG, § 49 Abs 1 Nr 2 IRG, § 49 Abs 1 Nr 3 IRG, § 54 Abs 1 IRG ... mehr
    Internationale Vollstreckungshilfe: Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines polnischen Strafurteils in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 49 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Polnisches Strafurteil gegen polnischen Staatsbürger kann in Deutschland vollstreckt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung polnischer Strafurteile in Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polnisches Strafurteil gegen polnischen Staatsbürger kann in Deutschland vollstreckt werden - Mindestvoraussetzungen für Zulässigkeit der Vollstreckungsübernahme gemäß § 49 IRG erfüllt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2011, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2010 - 1 Ws 541/10
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfG NStZ 2006, 102, 103 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
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