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   OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09   

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https://dejure.org/2009,10331
OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09 (https://dejure.org/2009,10331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09 (https://dejure.org/2009,10331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 1 Ws 548/09 (https://dejure.org/2009,10331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 56f Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer vergleichsweisen geringeren Straftat; Widerruf der Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat bei Widerruf des Geständnisses durch den Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer vergleichsweisen geringeren Straftat; Widerruf der Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat bei Widerruf des Geständnisses durch den Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Widerruf der Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat bei Widerruf des Geständnisses durch den Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bewährungswiderruf nicht bei noch möglichem Geständniswiderruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 311
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09
    Bei Vorliegen eines glaubhaften Geständnisses wird als Ausnahme ein Widerruf gleichfalls für zulässig erachtet, vgl. BVerfG, NJW 2005, 817, Fischer, StGB, 56. Aufl., § 56f Rn. 7 m. w. N. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Verurteilte das Geständnis zwischenzeitlich widerrufen hat und dieses im Verfahren noch Berücksichtigung finden kann, vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2005, 8,9.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09
    Bei Vorliegen eines glaubhaften Geständnisses wird als Ausnahme ein Widerruf gleichfalls für zulässig erachtet, vgl. BVerfG, NJW 2005, 817, Fischer, StGB, 56. Aufl., § 56f Rn. 7 m. w. N. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Verurteilte das Geständnis zwischenzeitlich widerrufen hat und dieses im Verfahren noch Berücksichtigung finden kann, vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2005, 8,9.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bisher maßgeblich darauf abgestellt worden, ob dem Vorbringen des Verurteilten in der Berufung oder im Verfahren über den Bewährungswiderruf über den bloßen Umstand der unbeschränkten Berufungseinlegung hinaus zugleich auch zu entnehmen ist, dass der Verurteilte von seinen bisherigen geständigen Angaben abrücken möchte (vgl. KG Berlin, a.a.O., Rn. 5 f.; OLG Jena, a.a.O., Rn. 15 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 20.01.2014, a.a.O., Rn. 9; siehe auch OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 11).

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    Soweit oberlandesgerichtliche Entscheidungen andere Rechtsansichten vertreten (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 2 Ws 523/11, NStZ 2012, 702 mwN; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7), kann der Senat davon abweichen, da bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht kommt.
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG Oldenburg, 20.01.2014 - 1 Ws 29/14

    Strafaussetzung zur Bewährung - Zulässigkeit Widerrufs neue Straftat

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verurteilte das Geständnis zwischenzeitlich widerrufen hat und dieses im Verfahren noch Berücksichtigung finden kann (vgl. Senatsentscheidung v. 14.10.2009, 1 Ws 548/09, NdsRpfl 2010, 92; Thür. OLG, Beschluss v. 29.10.2009, 1 Ws 414/09, bei juris).
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