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   OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 1 Ws 56/97   

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OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1997,11096)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16

    Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des

    a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

    Denn zum einen hatte der Angeklagte das geerbte Grundstück gegenüber dem Insolvenzgericht und der Zeugin H verheimlicht (dazu sogleich), weshalb es bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nicht zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551 f.).

    Verheimlichen erfasst jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil der Kenntnis der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters entzogen wird (RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 65, 138, 140; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    Die Rechtsprechung hat zwar Fälle als Beiseiteschaffen angesehen, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er selbst nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, juris Rn. 9) oder in denen der Schuldner Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551).
  • LG Hildesheim, 22.01.2018 - 22 KLs 5433 Js 80623/15

    Anstiftung zum Bankrott; Strafbare Verschärfung einer Liquiditätskrise; Untreue

    Mithin ist auch insoweit der Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der D.-Gesellschaften (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Kriteriums BGH-Urteil v. 29. April 2010, 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 114ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18. Juni 1997, 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; v. g. Kammerurteil v. 9. November 2015, 22 KLs 5544 Js 49003/07; Fischer, StGB, 65. Aufl., Rn. 4 zu § 283), insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (§§ 130, 131 InsO) durch den Insolvenzverwalter, deutlich erschwert, vermutlich gänzlich vereitelt, worden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1977 - 1 Ws 56/97   

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https://dejure.org/1977,2218
OLG Frankfurt, 18.06.1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1977 - 1 Ws 56/97 (https://dejure.org/1977,2218)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen.

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    ob dies bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Falle des § 283 Abs. 2 StGB auch dann gilt, wenn der Zugriff der Gläubiger durch Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögenswerten lediglich erschwert ist (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Bieneck in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 76 Rdn. 43; a.A Krause NStZ 1999, 161).
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