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   OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04   

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https://dejure.org/2004,6846
OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 StGB; § 63 StGB; § 67e StGB; § 67d Abs. 6 StGB
    Schlechterstellung eines psychisch kranken Straftäters bei fehlendem Zusammenhang zwischen Krankheit und der vergangenen und künftig zu besorgenden Straffälligkeit; Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz hohen Rückfallrisikos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlechterstellung eines psychisch kranken Straftäters bei fehlendem Zusammenhang zwischen Krankheit und der vergangenen und künftig zu besorgenden Straffälligkeit; Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz hohen Rückfallrisikos

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 67e; ; StGB § 67d Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Erledigterklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04
    Die nicht auf seiner psychischen Erkrankung beruhende Drogenabhängigkeit des Verurteilten reicht für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht aus, vgl. BGHSt 44, 338 (339); Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 63 Randnote 9 m.w.Nachw.
  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

    In diesem Zusammenhang steht auch der in der angefochtenen Entscheidung zitierte Beschluss des OLG Oldenburg (StraFo 2005, 80).

    Abgrenzungsprobleme zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB stellen sich hier - im Gegensatz zu dem vom OLG Oldenburg (StraFo 2005, 80) entschiedenen Fall - nicht.

  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Angesichts dessen kann eine Erkrankung, die die Anlasskriminalität nicht wenigstens mitausgelöst hat - etwa in Form von Wechselwirkungen oder additiven Effekten (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 Ws 569/04, juris Rn. 6 ff., StraFo 2005, 80 ; Fischer, 66. Aufl., § 67d Rn. 24) -, die Fortdauer der Unterbringung ungeachtet einer hieraus folgenden Gefährlichkeit nicht rechtfertigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 Ws 160/16, juris Rn. 61).
  • LG Kleve, 08.12.2010 - 181 StVK 130/10

    Relevanz eines Diagnosewechsels i.R.d. Überprüfung gem. § 67e Strafgesetzbuch (

    Ist hingegen die Störung, die für das Anlassdelikt und für die vom Tatgericht festgestellte Gefährlichkeit (mit-) ursächlich war, gänzlich entfallen (vollständig ausgeheilt oder nie vorhanden gewesen), so kann diese auch nicht durch eine unabhängig davon inzwischen neu entstandene Störung ersetzt werden (vgl. Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67d Rn. 24; Leipziger Kommentar zum StGB/Rissing-van Saan/Peglau § 67d Rn. 50; OLG Oldenburg v. 30.11.2004 - 1 Ws 569/04, StraFo 2005, 80).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 3 Ws 128/23

    Für Beurteilung des Vorliegens einer psychischen Störung ist auf Ist-Zustand des

    Anders ist dies lediglich bei Wechselwirkungen oder additiven Effekten (vgl. hierzu OLG Oldenburg StraFO 2005, 80 bis 81, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ws 569/04 zitiert über Juris).
  • OLG Braunschweig, 30.05.2013 - 1 Ws 134/13

    Fortsetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der angefochtene Beschluss ist aufzuheben, weil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur fortgesetzt werden darf, wenn der bei der Anlassverurteilung festgestellte Defektzustand - hier die Schizophrenie - fortbesteht und dieser Zustand ursächlich für die Gefährlichkeit des Untergebrachten ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.11.2004, 1 Ws 569/04, juris, Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 67 d Rn. 50; Jehle in SSW StGB, § 67 d Rn. 22 m. w. N.).
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