Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPO § 44
Wiedereinsetzung, Zulässigkeit, Email - Burhoff online
Rechtsmittel, Zulässigkeit, Einlegung, Email
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zustellung unwirksam, Fristversäumung, Wiedereinsetzung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Fristversäumnis aufgrund unwirksamer Zustellung
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 37, 44, 45, 46, 310
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Fristversäumnis aufgrund unwirksamer Zustellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kein wirksames Rechtsmittel durch Email
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Wiedereinsetzung bei Anbringung des Gesuchs per E-Mail
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 04.02.2014 - 39 Qs 96/14
- OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03
Zustellung; Ersatzzustellung; Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung; Wohnsitz
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14
Für diesen Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur weit überwiegend anerkannt, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. April 2013, 1 Ws 31/13, BeckRS 2013, 07602, OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2003, 3 Ws 243/03, BeckRS 2003, 07406, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 44 Rn. 2, Maul in KK-StPO, 7. Aufl., § 44 Rdnr. 22 sowie § 45 Rdnr. 1, jeweils m.w.N). - KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung …
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14
Eine Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächliche Kenntnisnahme gemäß der §§ 37 StPO, 189 ZPO kommt jedoch vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil es an dem hierzu zumindest auch erforderlichen Zustellungswillen des Gerichts ermangelte (vgl. dazu KG NStZ-RR 2011, S. 86 f.).
- OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 Ws 523/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Der Senat hält seine Bedenken ob der Auffassung, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist, uneingeschränkt gefolgt werden kann (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2015 - III-1 Ws 677/14 -, juris), aus Gründen materieller Gerechtigkeit nicht mehr aufrecht.Der Senat hat allerdings in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 16. Februar 2015 - III-1 Ws 677/14, - dort jedoch nicht tragend) Bedenken geäußert, ob der Auffassung, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist, uneingeschränkt gefolgt werden kann.