Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14   

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https://dejure.org/2015,5986
OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14 (https://dejure.org/2015,5986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2015 - 1 Ws 677/14 (https://dejure.org/2015,5986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 1 Ws 677/14 (https://dejure.org/2015,5986)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein wirksames Rechtsmittel durch Email

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung bei Anbringung des Gesuchs per E-Mail

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03

    Zustellung; Ersatzzustellung; Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14
    Für diesen Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur weit überwiegend anerkannt, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. April 2013, 1 Ws 31/13, BeckRS 2013, 07602, OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2003, 3 Ws 243/03, BeckRS 2003, 07406, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 44 Rn. 2, Maul in KK-StPO, 7. Aufl., § 44 Rdnr. 22 sowie § 45 Rdnr. 1, jeweils m.w.N).
  • KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14
    Eine Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächliche Kenntnisnahme gemäß der §§ 37 StPO, 189 ZPO kommt jedoch vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil es an dem hierzu zumindest auch erforderlichen Zustellungswillen des Gerichts ermangelte (vgl. dazu KG NStZ-RR 2011, S. 86 f.).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 Ws 523/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Der Senat hält seine Bedenken ob der Auffassung, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist, uneingeschränkt gefolgt werden kann (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2015 - III-1 Ws 677/14 -, juris), aus Gründen materieller Gerechtigkeit nicht mehr aufrecht.

    Der Senat hat allerdings in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 16. Februar 2015 - III-1 Ws 677/14, - dort jedoch nicht tragend) Bedenken geäußert, ob der Auffassung, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist, uneingeschränkt gefolgt werden kann.

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