Rechtsprechung
OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Beschlagnahme, Beendigung, Herausgabe
- openjur.de
Herausgabe sichergestellter Sachen nach Rechtskraft des Urteils
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111f Abs. 5 StPO; § 17a Abs. 2 GVG; §§ 73 ff. StGB
Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei Besitzerlangung des Betreffenden an diesen durch strafbare Handlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei Besitzerlangung des Betreffenden an diesen durch strafbare Handlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 94; StPO § 111f Abs. 5
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests; Geld aus Drogengeschäften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Beschlagnahme beeendet - wer bekommt die sichergestellten Gegenstände?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlagnahme und Herausgabe nach rechtskräftigem Strafurteil
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.11.2011 - 46 KLs 16/10
- OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 176 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 4 Ws 256/83
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336). - OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Der Senat folgt insoweit der auch vom hiesigen 2. Strafsenat vertretenen Auffassung, dass das Gericht des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils zuständig ist für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests (StV 2011, 147;… vgl. auch LR-Schäfer, 25. Aufl. § 111k Rn. 22;… KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7;… Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 111f Rn. 15; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, 461). - OLG Schleswig, 21.09.1993 - 1 Ws 283/93
Fahrzeug; Beutegeld; Pfandrecht; Beschlagnahme; Pfandgläubiger; Entschädigung; …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336).
- BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Auch der Bundesgerichtshof hat (in anderem Zusammenhang) ausgeführt, dass der Begriff der Beschlagnahme nicht nur deren Anordnung und Durchführung umfasse, sondern auch ihre Aufhebung und deren Vollzug (BGH NJW 1979, 425). - OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10
Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen. - LG Hildesheim, 07.11.1988 - 16 Qs 2/88
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336). - OLG Nürnberg, 22.03.2010 - 1 Ws 141/10
Arrestvollziehung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs auf …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen. - OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
- OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17
Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag …
Unter der Geltung des § 111f Abs. 5 StPO bleibt es indessen auch nach Rechtskraft bei der Zuständigkeit des strafprozessualen Rechtswegs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2013 - III-2 Ws 434/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris; Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.08.2014 - 1 Ws 92/14 - OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217;… Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, Rdn. 7;… Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13;… Gercke in Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 111f Rdn. 11).Dieselben Erwägungen sprechen für die vorbeschriebene Auslegung des Begriffs einer Maßnahme "in Vollziehung einer Beschlagnahme" im Sinne des § 111f Abs. 5 StPO (so im Ergebnis auch OLG Celle, Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087).
- LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15
Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit
Nach teilweise vertretener Ansicht der Strafgerichte (OLG Gelle (Strafsenat), Beschluss vom 10.01.2012, Az. 1 Ws 7/12 unter Festhaltung an seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.09.2013, Az. 111-2 Ws 434/13) sowie einer in der (strafprozessualen) Literatur weit vertretenen Auffassung (…vgl. z.B. Löwe-Rosenberg-Johann, St PO, 26. Auflage, 2014, § 111f St PO Rn. 13;… Spillecke in Karlsruher Kommentar zur St PO, 7. Auflage, 2013, § 111f Rn. 7) sind die Strafgerichte auch nach Rechtskraft des Urteils für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes nach § 111 d St PO zuständig.